
Luftaufnahme des BAM-Testgeländes im brandenburgischen Horstwalde/Baruth (Mark), auf der sich die denkmalgeschützte Verkehrsversuchsanlage befindet.
Quelle: BAM
Im Zusammenhang mit der Entscheidung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), den Pachtvertrag für die Verkehrsversuchsanlage Horstwalde mit dem Förderverein Verkehrs-Versuchsanlage Horstwalde e.V. (FKVV) über das Jahresende 2024 hinaus nicht weiter zu verlängern, sind in einer Pressemitteilung des FKVV und einem Artikel in der Märkischen Allgemeine Zeitung (MAZ) sowie in einer parallel gestarteten Petition mehrere unzutreffende Aussagen verbreitet worden. Die BAM möchte, um Missverständnisse zu vermeiden, diese Aussagen richtigstellen und ihre Position darlegen.
1. Die Anlage wird künftig primär zur Stärkung des Zivil- und Katastrophenschutz genutzt.
Die Entscheidung der BAM, das Testgelände sowie die Verkehrsversuchsanlage künftig verstärkt für die Kooperation mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) sowie der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) zu nutzen, dient der Verbesserung der Einsatzfähigkeit dieser Organisationen. Diese Kooperation stärkt den Zivil- und Katastrophenschutz und bringt somit langfristige Vorteile für die Sicherheit der Bevölkerung.
2. Der Zugang für Feuerwehren und andere Einsatzkräfte bleibt erhalten.
Die auf dem BAM Testgelände Technische Sicherheit gelegene Verkehrsversuchsanlage wird auch weiterhin für Schulungen und Trainings von Einsatzkräften, Feuerwehren und Rettungsdiensten zur Verfügung stehen. Die Entscheidung der BAM, den Pachtvertrag mit dem FKVV e.V. nicht zu verlängern, hat keinen Einfluss auf den Zugang dieser Organisationen zur Anlage. Interessensbekundungen zur Nutzung der Anlage können direkt an die BAM unter verkehrsversuchsanlage@bam.de gesendet werden.
3. Die neue Betreiberschaft sorgt für mehr Sicherheit.
In der Vergangenheit gab es unterschiedliche Auffassungen zwischen der BAM und dem FKVV über notwendige Sicherheitsmaßnahmen. Die BAM wird sicherstellen, dass alle Aktivitäten auf dem Gelände unter strenger Einhaltung der Sicherheitsvorgaben durchgeführt werden, um den Schutz von Nutzer*innen, Anwohner*innen sowie der auf dem Gelände Beschäftigten weiter zu erhöhen. Dabei werden insbesondere die Waldbrandgefahr und die Munitionsbelastung des Geländes professionell berücksichtigt.
4. Der Denkmalschutz der historischen Anlage ist gewährleistet.
Die BAM wird gemeinsam mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), der Eigentümerin des Geländes, den Denkmalschutz der historischen Verkehrsversuchsanlage, die sich auf dem Testgelände Technische Sicherheit befindet, gewährleisten. Unser Ziel ist es, die historischen Aspekte des Geländes zu bewahren und gleichzeitig eine sichere Nutzung zu ermöglichen. Für Anlässe, bei denen die Geschichte der Anlage klar im Vordergrund steht (z.B. Führungen zum Tag des Denkmals) wird dem FKVV e.V. und allen anderen interessierten Kreisen die Nutzung dieser an einzelnen Tagen ermöglicht werden.
Wir möchten betonen, dass unsere Entscheidung allein im Interesse der öffentlichen Sicherheit sowie der Nachhaltigkeit und Effizienz und zum Schutz der Anlage getroffen wurden.