E-Rechnung in der BAM: ab 27. November 2020 verpflichtend
23.11.2020
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Bereits seit dem 27. November 2019 nimmt die BAM elektronische Rechnungen über die Zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes (ZRE) an. Die ZRE erreichen Sie unter xrechnung.bund.de.
Ab dem 27. November 2020 wird die elektronische Rechnungsstellung für Rechnungssteller verpflichtend. Ausnahmen von der Verpflichtung (beispielsweise im Falle von Direktaufträgen bis 1.000 €, ohne USt) sind in § 3 Absatz 3 der E-Rechnungs-Verordnung des Bundes (E-RechV) geregelt.