Kontakt

313 Durchführung von Baumusterprüfungen an Verpackungen, Verpackungen für ansteckungsgefährliche Stoffe der Kategorie A der Klasse 6.2, Großpackmitteln (IBC) und Großverpackungen nach 6.1, 6.3, 6.5 und 6.6 ADR/RID im Rahmen des Zulassungsverfahrens

Zum Antrag (*)

Die Beförderung von gefährlichen Gütern auf der Straße, der Schiene und den Binnengewässern ist durch die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) geregelt. In der GGVSEB ist vorgesehen, dass die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) Baumusterprüfungen an Verpackungen, IBC, Großverpackungen, Bergungsverpackungen und Bergungsgroßverpackungen nach 6.1, 6.3, 6.5 und 6.6 ADR/RID durchführt. Die Baumusterprüfung ist eine Vorrausetzung für die Bauartzulassung einer Gefahrgutverpackung. Hier können Sie eine Baumusterprüfung im Rahmen des Zulassungsverfahrens beantragen.