Kontakt

312 Anerkennung von Qualitätssicherungsprogrammen (QSP) von Herstellern, Wiederaufarbeitungsbetrieben, Rekonditionierern und Reparaturbetrieben zur Fertigung von Gefahrgutverpackungen

Zum Antrag (*)

Die Beförderung von gefährlichen Gütern auf der Straße, der Schiene und den Binnengewässern ist durch die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) geregelt. In der GGVSEB ist vorgesehen, dass die Qualitätssicherungsprogramme (QSP) von Herstellern, Wiederaufarbeitungsbetrieben, Rekonditionierern und Reparaturbetrieben zur Fertigung von Gefahrgutverpackungen von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) anerkannt sein müssen. Das Anerkennungsverfahren ist in der BAM-GGR 001 beschrieben. Hier können Sie eine Anerkennung Ihres Qualitätssicherungsprogramms beantragen.