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311 Anerkennung von Prüfstellen für die Durchführung der Baumusterprüfung an Verpackungen, Verpackungen für ansteckungsgefährliche Stoffe der Kategorie A der Klasse 6.2, Großpackmitteln (IBC) und Großverpackungen nach 6.1, 6.3, 6.5 und 6.6 ADR/RID

Zum Antrag (*)

Die Beförderung von gefährlichen Gütern auf der Straße, der Schiene und den Binnengewässern ist durch die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) geregelt. In der GGVSEB ist vorgesehen, dass Prüfstellen Baumusterprüfungen an Verpackungen, IBC, Großverpackungen, Bergungsverpackungen und Bergungsgroßverpackungen nach 6.1, 6.3, 6.5 und 6.6 ADR/RID durchführen. Diese Prüfstellen müssen durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) anerkannt sein. Das Anerkennungsverfahren ist in der BAM-GGR 005 beschrieben. Hier können Sie eine Anerkennung als Prüfstelle beantragen.