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309 Anerkennung von Überwachungsstellen für die Überwachung von Qualitätssicherungsprogrammen (QSP) von Herstellern, Wiederaufarbeitungsbetrieben, Rekonditionierern und Reparaturbetrieben zur Fertigung von Gefahrgutverpackungen

Zum Antrag (*)

Die Beförderung von gefährlichen Gütern auf der Straße, der Schiene und den Binnengewässern ist durch die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) geregelt. In der GGVSEB ist vorgesehen, dass Überwachungsstellen die Qualitätssicherungsprogramme (QSP) von Herstellern, Wiederaufarbeitungsbetrieben, Rekonditionierern und Reparaturbetrieben überwachen. Diese Überwachungsstellen müssen durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) anerkannt sein. Das Anerkennungsverfahren ist in der BAM-GGR 001 (Teil C) beschrieben. Hier können Sie eine Anerkennung als Überwachungsstelle beantragen.