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306 Genehmigung für die Verwendung alternativer Verpackungen einschließlich der Großpackmittel (IBC) und Großverpackungen gem. IMDG-Code 4.1.3.7

Zum Antrag (*)

Die Beförderung von gefährlichen Gütern auf der Straße, der Schiene und den Binnengewässern ist durch die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) geregelt. Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) ist die zuständige Stelle in der Bundesrepublik Deutschland. Sie können hier eine Genehmigung für die Verwendung alternativer Verpackungen einschließlich der Großpackmittel (IBC) und Großverpackungen gem. IMDG-Code 4.1.3.7 beantragen.