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305 Genehmigung für die Beförderung flüssiger und fester Stoffe in Druckbehältern

Zum Antrag (*)

Die Beförderung von gefährlichen Gütern auf der Straße, der Schiene und den Binnengewässern ist durch die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) geregelt. Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) ist die zuständige Stelle in der Bundesrepublik Deutschland. Sie können hier eine Genehmigung zur Beförderung von flüssigen oder festen Stoffen in Druckgefäßen für die Verkehrsträger Straße (ADR), Schiene (RID), Binnenschifffahrt (ADN) und See (IMDG-Code) beantragen.

LeiKa-Schlüssel

77000000000141