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304 Genehmigung für die Beförderung von Li-Batterien (Prototypen)

Zum Antrag (*)

Die Beförderung von gefährlichen Gütern auf der Straße, der Schiene und den Binnengewässern ist durch die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) geregelt. Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) ist die zuständige Stelle in der Bundesrepublik Deutschland. Sie können hier eine Genehmigung zur Beförderung von Lithium-Ionen-Batterie Prototypen in Verbindung mit Verpackungsanweisung P 910 (3) für die Verkehrsträger Straße (ADR), Schiene (RID), Binnenschifffahrt (ADN) und See (IMDG-Code) beantragen.