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303 Genehmigung für die Beförderung unverpackter Gegenstände

Zum Antrag (*)

Die Beförderung von gefährlichen Gütern auf der Straße, der Schiene und den Binnengewässern ist durch die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) geregelt. Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) ist die zuständige Stelle in der Bundesrepublik Deutschland. Sie können hier eine Genehmigung zur Beförderung unverpackter Gegenstände gemäß ADR 4.1.3.8 beantragen.

LeiKa-Schlüssel

77000000000138