Das Referat Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung bearbeitet EU-Regelungen zur Energieeffizienz und zur Umweltverträglichkeit von Produkten in Hinblick auf Mindestanforderungen und Kennzeichnung. Unser Beitrag soll sicherstellen, dass diese Regeln verhältnismäßig sowie technisch und wirtschaftlich umsetzbar sind und ihre Einhaltung von den zuständigen Behörden überwacht werden kann.

Rechtlicher Hintergrund sind die Richtlinien 2009/125/EG und 2010/30/EU und deren Umsetzung, das Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG) und das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG). Zu diesen Regelungen ist die BAM die beauftragte Stelle. Wir nehmen damit verschiedenste Aufgaben wahr: Zuarbeit zur Rechtssetzung und Vertretung der Bundesregierung in EU-Gremien; Information und Anhörung der interessierten Kreise, insbesondere der Wirtschaft und Koordination der Marktüberwachungsbehörden der Länder im Rahmen der beiden Richtlinien. Hierzu arbeiten wir eng mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sowie dem Umweltbundesamt zusammen.

Ergänzend zu den gesetzlichen Aufgaben führen wir Studien zu Energie- und Ressourceneffizienz sowie zum Rechtsetzungsprozess durch.

Weiterführende Informationen

Weiterführende Links