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Chemische Sicherheitstechnik
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Konformitätsbewertung Explosivstoffe, Pyrotechnik
Die BAM ist tätig als benannte Stelle (Kenn-Nr. 0589) für die Konformitätsbewertungsverfahren bei Explosivstoffen für zivile Verwendung (Spreng- und Treibmittel, Zünder) gemäß EU-Richtlinie 2014/28/EU sowie bei pyrotechnischen Gegenständen nach EU-Richtlinie 2013/29/EU.
Wesentliche Tätigkeiten des Fachbereichs werden auf dem Testgelände Technische Sicherheit - BAM TTS durchgeführt.
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Kompetenzen
- Sprengstoffrecht
- EU-Richtlinien, EU-Verordnungen und EU-Beschlüsse wie 2014/28/EU, 2013/29/EU, 2014/58/EU, 765/2008, 768/2008/EG
- Sektorale (harmonisierte) Normen in den Bereichen Explosivstoffe und pyrotechnischen Gegenstände
- Verwaltungsentscheidungen und Dokumente der Koordinierungsgruppe (Forum) der benannten Stellen als allgemeine Leitlinien
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Arbeitsschwerpunkte
- Prüfung und Bewertung von Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen im Hinblick auf die die Erfüllung der wesentlichen Sicherheitsanforderungen gemäß der EU-Richtlinien 2014/28/EU und 2013/29/EU
- Benannte Stelle gemäß § 5e SprengG für Deutschland bei der EU mit der Kennnummer 0589 für Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände
- Beratungskompetenz für Ministerien, Vollzugs- und Polizeibehörden
- Mitarbeit bei der Erstellung sektoraler Normen in Deutschland und auf den CEN- und ISO-Ebenen
- Prenormative Forschung zur kontinuierlichen Verbesserung von Prüf- und Bewertungsmethoden
- Aktive Teilnahme in der Koordinierungsgruppe (Forum) der benannten Stellen gemäß der EU-Richtlinien 2014/28/EU und 2013/29/EU
- Weiterentwicklung des Sprengstoffrechts
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Angebotsspektrum/Technische Ausstattung
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Publikationen des Fachbereichs