Die BAM schreibt ihre Waren-, Bau- und Dienstleistungen auf Grundlage der UVgO , VgV , GWB und VOB aus.

AUSSCHREIBUNGEN NACH DER UVgO, VgV UND VOB

Bestandteil von Ausschreibungen sind:

Auftragsbekanntmachungen

Vergabeunterlagen

Bewerbungsbedingungen

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B)

Allgemeine Einkaufsbedingungen der BAM

Es können weitere Bestandteile erforderlich sein. Dies entnehmen Sie bitte der jeweiligen Ausschreibung.
Die aktuellen Ausschreibungen der BAM inkl. der kompletten Vergabeunterlagen finden Sie im eVergabe-Portal.

Ausschreibungen der BAM im eVergabe-Portal

Bitte beachten Sie, dass der Download von Teilnahme- und Vergabeunterlagen nur der Information dient. Bitte aktivieren Sie auf dem eVergabe-Portal die Teilnahme, wenn Sie ein Angebot abgeben möchten. Wenn Sie die Teilnahme fristgerecht aktivieren, werden Sie über Änderungen in den Vergabeunterlagen informiert und können Fragen zur Ausschreibung stellen.

Weitere Informationen finden Sie im eVergabe-Portal.

ALLGEMEINE HINWEISE

Die BAM als öffentlicher Auftraggeber

Die Beschaffungsstelle der BAM ist dafür zuständig, die für die Erfüllung der Aufgaben der BAM benötigten Waren, Bau- und Dienstleistungen einzukaufen.

Bei der BAM handelt es sich um eine nicht rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts im Geltungsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Aus diesem Grund wird die BAM bei der Durchführung ihrer Einkäufe als öffentlicher Auftraggeber nach § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen tätig. Dies hat zur Folge, dass die Beschaffungsstelle an die Vorschriften des öffentlichen Vergaberechts gebunden ist.

Publikationsorgane

Um alle öffentlichen Ausschreibungen einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen und somit möglichst vielen interessierten Bewerbern eine Teilnahme an Ausschreibungsverfahren zu ermöglichen, werden sie in speziellen Publikationsorganen bekanntgegeben (u.a. e-Vergabe, bund.de, Supplement zum Amtsblatt der EU).

Rechtsgrundlagen

Die Beschaffungsstelle der BAM führt ihre Einkaufstätigkeit auf der Basis des Vergaberechts durch, das in der Bundesrepublik nicht in einem einheitlichen Gesetz geregelt ist, sondern sich aus einer Reihe von nationalen und europäischen Rechtsgrundlagen zusammensetzt.

Common Procurement Vocabulary (CPV)

Es gibt ein gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (Common Procurement Vocabulary - CPV), um eine europaweite Standardisierung der Beschreibungen der Auftragsgegenstände zu erreichen und damit dem Bieter eine effektive Ausschreibungsrecherche zu ermöglichen. Jedem Ausschreibungsgegenstand ist dabei eine bestimmte Codenummer zugeordnet. Auch die Beschaffungsstelle der BAM ist gehalten, bei ihren Bekanntmachungen zur Beschreibung der Auftragsgegenstände die Codierungen des CPV mit anzugeben.

E-Rechnung

Die BAM ist in der Lage, elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) entgegenzunehmen und zu verarbeiten. Ab dem 27. November 2020 wird die elektronische Rechnungsstellung für Rechnungssteller verpflichtend. Ausnahmen von der Verpflichtung (beispielsweise im Falle von Direktaufträgen bis 1.000 € ohne USt) sind in § 3 Abs. 3 der E-Rechnungs-Verordnung (E-RechV) geregelt. Die Leitweg-ID der BAM lautet: 991-06480-14. Weitere Informationen zur E-Rechnung in der BAM finden Sie hier.