19.12.2025

Silvesterfeuerwerk

Die BAM prüft Feuerwerk auf Funktionalität und Sicherheit, bevor es in den Handel gelangt.

Quelle: BAM

Feuerwerk gehört für viele Menschen zum Jahreswechsel dazu. Damit der Einsatz sicher und verantwortungsvoll geschieht, informiert die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) auf ihrer Website über den sachgemäßen Umgang mit Pyrotechnik.

Als eine von zwölf in der Europäischen Union anerkannten Prüfstellen für Pyrotechnik trägt die BAM dazu bei, dass Feuerwerkskörper umfassend geprüft werden, bevor sie auf den Markt kommen. Zum Jahreswechsel stellt sie wichtige Sicherheitshinweise bereit.

Worauf Verbraucher*innen achten sollten

Bereits beim Kauf sollten Verbraucher*innen auf geprüfte und zugelassene Produkte achten. Verlässliche Hinweise sind das CE-Zeichen sowie die Registriernummer in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle. Für von der BAM geprüfte Produkte lautet die Kennnummer beispielsweise 0589.

Auch beim Transport und bei der Lagerung ist besondere Sorgfalt erforderlich. Feuerwerkskörper gelten als Gefahrgut und sollten möglichst in der Originalverpackung sowie im Kofferraum transportiert werden. Pro Fahrzeug sind maximal drei Kilogramm Nettoexplosivstoffmasse (NEM) erlaubt. Die NEM bezeichnet die Menge des explosiven Stoffes in einem Feuerwerkskörper ohne Verpackung oder sonstige Bestandteile. Sie ist auf der Produktverpackung angegeben und maßgeblich für die gesetzlichen Höchstgrenzen beim Transport und bei der Lagerung.

Für die Aufbewahrung gilt: Feuerwerk der Kategorien F1 und F2 sollte kühl, trocken und außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahrt werden. In Wohnräumen sind höchstens ein Kilogramm NEM erlaubt, in nicht bewohnten Räumen eines Wohngebäudes sind maximal zehn Kilogramm zulässig. Feuerwerkskörper dürfen niemals in der Nähe von Heizquellen oder offenen Flammen aufbewahrt werden.

Die BAM weist darauf hin, dass die vorgeschriebenen Abrennzeiten unbedingt einzuhalten sind. Vor der Verwendung von Feuerwerk sollten sich Verbraucher*innen bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde über die geltenden Regelungen informieren. Altersbeschränkungen sind strikt zu beachten, da Feuerwerk nicht in Kinderhände gehört. Zudem sollten Gebrauchsanweisungen auf der Verpackung sorgfältig gelesen und die angegebenen Sicherheitsabstände eingehalten werden.

Weitere Hinweise sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden sich auf der BAM-Website.

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