Amtliche Mitteilungen
Die BAM ist gemäß § 22 der 1. SprengV zuständig für die Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen für die Zurschaustellung von pyrotechnischen Gegenständen in Verkaufsräumen.
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BAM Bundesanstalt für
Materialforschung
und -prüfung
Fachbereich 2.3
Explosivstoffe