Amtliche Mitteilungen
Die BAM ist gemäß § 5 SprengG zuständig für die EG-Baumusterprüfung von pyrotechnischen Sätzen.
EG-Baumusterprüfbescheinigungen
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BAM Bundesanstalt für
Materialforschung
und -prüfung
Fachbereich 2.3
Explosivstoffe