Amtliche Mitteilungen
Die BAM ist gemäß § 4 Abs. 3 der 2. SprengV zuständig für die Zuordnung zu Lager- und Verträglichkeitsgruppen.
Lste der Bescheide ab 2010-09-23:
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BAM Bundesanstalt für Materialforschung
und -prüfung
Fachbereich 2.3
Explosivstoffe