Amtliche Mitteilungen
Die BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung ist Benannte Stelle (Kenn-Nr. 0589) im Rahmen der EG-Richtlinie 93/15/EWG für die Erteilung von EG-Baumusterprüfbescheinigung für Explosivstoffe. Über die von der BAM nach § 5 SprengG und § 12 der 1. SprengV erteilten EG-Baumusterprüfbescheinigungen und Zulassungen sind gemäß § 13 der 1. SprengV Listen zu führen
Listen der Bescheinigungen bis 2010-01-31:
Listen der Bescheinigungen ab 2010-02-01:
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BAM Bundesanstalt für Materialforschung
und -prüfung
Fachbereich 2.3
Explosivstoffe