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Amtliche Mitteilungen

Gefahrgutrecht

Anerkannte Überwachungsstellen zur Durchführung der Fremdüberwachung der Fertigung von Verpackungen, Großpackmitteln (IBC) und Großverpackungen zur Beförderung gefährlicher Güter

Nach den international vereinbarten Gefahrgut-Beförderungsvorschriften hat die Fertigung von Verpackungen, Großverpackungen und Großpackmitteln (IBC) nach einem von der zuständigen Behörde anerkannten Qualitätssicherungsprogramm (QSP) zu erfolgen. Das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG), §9(3) fordert ergänzend die staatliche Überwachung der Fertigung.
Als zuständige Behörde hat die BAM in Abstimmung mit den betroffenen Kreisen und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung  (BMVBS) die Gefahrgutregel BAM-GGR 001 "Verfahren der Überwachung und Qualitätssicherung der Herstellung von Verpackungen" erstellt. Diese Regelungen sehen vor, dass die Anerkennung der QSP durch ein erstmaliges Audit erfolgt, das nach drei Jahren zu wiederholen ist. Die Konformität der hergestellten Verpackungen mit der zugelassenen Bauart wird durch einmal jährlich durchzuführende Überwachungsprüfungen sichergestellt.
Die Audits und die Überwachungsprüfungen werden von der BAM oder von ihr anerkannten Überwachungsstellen durchgeführt. Das Verfahren der Anerkennung, insbesondere die organisatorischen und personellen Anforderungen, sind im Anhang 6 der GGR 001 dargestellt. Die Anerkennung der Überwachungsstellen ist auf drei Jahre befristet und kann auf Antrag verlängert werden.
Auch ausländische Hersteller, die nach deutschen Zulassungen Verpackungen herstellen, unterliegen diesen Regelungen, wobei die BAM in der Regel das in diesen Ländern etablierte Qualitätssicherungs- und Überwachungssystem anerkennt. Dies erfolgt summarisch durch so genannte Memoranden of Understanding, die mit den zuständigen Stellen des betreffenden Landes abgeschlossen werden oder, im Einzelfall, durch vertragliche Lösungen. Damit hat der Hersteller dann die Wahl zwischen dem deutschen oder seinem nationalen System.
Die folgenden Listen sind nach deutschen und ausländischen Überwachungsstellen geordnet. Bei der Auswahl der Überwachungsstelle ist darauf zu achten, dass sie für den entsprechenden Überwachungsumfang (Überwachungsprüfungen und/oder Audits) anerkannt ist.
Alle anerkannten Überwachungsstellen sind Pflichtmitglied im Arbeitskreis Informationsaustausch Qualitätsüberwachung (INQÜ) der BAM. Ergebnisse der Beratungen finden Sie unter Gremien/Netzwerke auf dem Gefahrgutportal Öffentliche Technische Sicherheit.

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2011-01-26  

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Fachgruppe 3.1

Dr. rer. nat.
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Unter den Eichen 44-46
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Anita.Schmidt@bam.de