Amtliche Mitteilungen
Nach den international vereinbarten Gefahrgut-Beförderungsvorschriften hat
die Fertigung von Verpackungen, Großverpackungen und Großpackmitteln (IBC) nach
einem von der zuständigen Behörde anerkannten Qualitätssicherungsprogramm (QSP)
zu erfolgen. Das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG), §9(3) fordert ergänzend
die staatliche Überwachung der Fertigung.
Als zuständige Behörde hat die BAM in Abstimmung mit den betroffenen Kreisen
und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)
die Gefahrgutregel BAM-GGR 001 "Verfahren der Überwachung und
Qualitätssicherung der Herstellung von Verpackungen" erstellt. Diese
Regelungen sehen vor, dass die Anerkennung der QSP durch ein erstmaliges Audit
erfolgt, das nach drei Jahren zu wiederholen ist. Die Konformität der
hergestellten Verpackungen mit der zugelassenen Bauart wird durch einmal
jährlich durchzuführende Überwachungsprüfungen sichergestellt.
Die Audits und die Überwachungsprüfungen werden von der BAM oder von ihr
anerkannten Überwachungsstellen durchgeführt. Das Verfahren der Anerkennung,
insbesondere die organisatorischen und personellen Anforderungen, sind im
Anhang 6 der GGR 001 dargestellt. Die Anerkennung der Überwachungsstellen ist
auf drei Jahre befristet und kann auf Antrag verlängert werden.
Auch ausländische Hersteller, die nach deutschen Zulassungen Verpackungen
herstellen, unterliegen diesen Regelungen, wobei die BAM in der Regel das in
diesen Ländern etablierte Qualitätssicherungs- und Überwachungssystem
anerkennt. Dies erfolgt summarisch durch so genannte Memoranden of
Understanding, die mit den zuständigen Stellen des betreffenden Landes
abgeschlossen werden oder, im Einzelfall, durch vertragliche Lösungen. Damit
hat der Hersteller dann die Wahl zwischen dem deutschen oder seinem nationalen
System.
Die folgenden Listen sind nach deutschen und ausländischen Überwachungsstellen
geordnet. Bei der Auswahl der Überwachungsstelle ist darauf zu achten, dass sie
für den entsprechenden Überwachungsumfang (Überwachungsprüfungen und/oder
Audits) anerkannt ist.
Alle anerkannten Überwachungsstellen sind Pflichtmitglied im Arbeitskreis
Informationsaustausch Qualitätsüberwachung (INQÜ) der BAM. Ergebnisse der
Beratungen finden Sie unter Gremien/Netzwerke auf dem Gefahrgutportal
Öffentliche Technische Sicherheit.
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Fachgruppe 3.1
Dr. rer. nat.