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Bundesadler



Amtliche Mitteilungen

Gefahrgutrecht

Bereich Tanks

Die BAM nimmt die Aufgabe als zuständige Behörde für die Zulassung von Tankcontainern und ortsbeweglichen Tanks zur Beförderung gefährlicher Güter im Straßen-/Schienen- und Seeverkehr sowie von Mobilen Einheiten zur Herstellung von explosiven Stoffen oder Gegenständen mit Explosivstoff (MEMU) und BK-Schüttgut-Containern wahr.

Genehmigung von Transporttanks, MEMU und BK-Schüttgut-Containern

In der BAM ist die Fachgruppe 3.2 Ansprechpartner für alle Fragen, die den Bau, die Ausrüstung, die Zulassung und Prüfung von Tanks, Mischladeeinheiten (MEMU) und BK-Schüttgut-Container für die Beförderung gefährlicher Güter betreffen. Darüber hinaus werden dort Genehmigungen erteilt für Tankfahrzeuge der IMO Typen 4, 6 und 8 nach dem IMDG-Code und für Tankcontainer und ortsbewegliche Tanks nach dem internationalen Übereinkommen über sichere Container (CSC).

Zu den weiteren Aufgaben gehört die Koordinierungs- und Zulassungstätigkeit für Tanks aus faserverstärkten Kunststoffen.

  

Bundeseinheitliche Anerkennung von Sachverständigen für Tankprüfungen nach GGVSee

Die BAM nimmt nach § 6 Abs. 5 GGVSee die Aufgabe als zuständige Behörde für die Anerkennung von Sachverständigen für Prüfungen an ortsbeweglichen Tanks, MEGC und Tanks der Straßentankfahrzeuge für internationale Seereisen zur Beförderung gefährlicher Güter im Seeverkehr wahr (bei kurzen internationalen Seereisen betrifft dies ausschließlich die erstmalige Prüfung der Tanks der Straßentankfahrzeuge), sowie in allen Fällen, in denen im IMDG-Code einer zuständigen Behörde für ortsbewegliche Tanks Aufgaben übertragen worden sind.

Alle Sachverständigen, die einer Prüfstelle angehören, welche die Mindestkriterien für die benannte oder zugelassene Stellen gemäß der Richtlinie 1999/36/EG für ortsbewegliche Druckgeräte (TPED) erfüllen, können über ihre Prüfstelle einen Antrag für ihre Anerkennung bei der BAM stellen.

Sind die Anforderungen erfüllt, so wird dem Sachverständigen eine Bescheinigung über die Anerkennung für die Dauer von fünf Jahren ausgestellt und auf Wunsch werden die Namen der anerkannten Sachverständigen im Internetportal der BAM veröffentlicht. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Sachverständige über seine Prüfstelle eine Verlängerung für weitere fünf Jahre beantragen.


Weitere Information

Gefahrgutrecht | Fachguppe 3.2

2011-12-06  

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Fachgruppe 3.2

Dr.-Ing.
Frank Otremba
Unter den Eichen 44-46
12203 Berlin
Telefon:
+49 30 8104-1320
E-Mail:
Frank.Otremba@bam.de

Bereich Tanks

Dr.-Ing.
Klaus-Michael Pötzsch
Unter den Eichen 44-46
12203 Berlin
Telefon:
+49 30 8104-1323
E-Mail:
Michael.Poetzsch@bam.de

MEMU und BK-Schüttgut-Container

Dipl.-Ing. Andreas Würsig
Unter den Eichen 44-46
12203 Berlin
Telefon:
+49 30 8104-4638
E-Mail:
Andreas.Wuersig@bam.de

Anerkennung von Sachverständigen für Tankprüfungen nach GGVSee

Dipl.-Ing. (FH) Frank Jochems
Unter den Eichen 44-46
12203 Berlin
Telefon: +49 30 8104-3909
E-Mail:
Frank.Jochems@bam.de