Direkt zum Seiteninhalt

Kompetenzen | Fachthemen | Service | Aktuell | Über uns
Kontakt | © Impressum | Sitemap | Suche | English
Bundesadler



Amtliche Mitteilungen

Gefahrgutrecht

Kurzzeichen von Betrieben für Reparaturen an IBC

Die BAM legt in Abstimmung mit den Betrieben für Reparaturen an IBC, d. h. metallenen IBC, starren Kunststoff-IBC und Kombinations-IBC, ein Kurzzeichen fest, das in die vorgeschriebene zusätzliche Kennzeichnung aufzunehmen ist.

Reparaturen an IBC umfassen folgenden Tätigkeiten:
a) Wiederherstellung von IBC mit Anzeichen verminderten Festigkeit, so dass sie wieder der geprüften Bauart entsprechen und in der Lage sind, den Bauartprüfungen standzuhalten
b) Ersetzen des starren Innenbehälters eines Kombinations-IBC durch einen den ursprünglichen Spezifikationen des Herstellers entsprechenden Behälter

Hinweise:

In der nachstehenden Tabelle sind diejenigen Betriebe aufgeführt, deren Zeichen für die Reparatur an den jeweils aufgeführten IBC-Bauarten durch die BAM zugelassen sind. Für Betriebe, die zusätzlich über ein von der BAM anerkanntes Qualitätssicherungsprogramm (QSP) für die Reparatur von IBC zur Beförderung gefährlicher Güter gemäß BAM-GGR 001 verfügen und deren Tätigkeiten somit gemäß BAM-GGR 001 überwacht werden, sind in der Liste weitere Angaben zum QSP enthalten.
Die Tabelle wird im vierteljährlichen Turnus aktualisiert.

Kurzzeichen von Betrieben für Reparaturen an IBC  (pdf 30 KB)

Gefahrgutrecht | Fachguppe 3.1 | Überwachungsstellen

2011-01-26  

top

Fachgruppe 3.1

Dr. rer. nat.
Anita Schmidt
Unter den Eichen 44-46
12203 Berlin
Telefon:
+49 30 8104-1313
E-Mail:
Anita.Schmidt@bam.de