Amtliche Mitteilungen
Die BAM legt in Abstimmung mit den Betrieben für Reparaturen an IBC, d. h. metallenen IBC, starren Kunststoff-IBC und Kombinations-IBC, ein Kurzzeichen fest, das in die vorgeschriebene zusätzliche Kennzeichnung aufzunehmen ist.
Reparaturen an IBC umfassen folgenden Tätigkeiten:
a) Wiederherstellung von IBC mit Anzeichen verminderten Festigkeit, so dass sie
wieder der geprüften Bauart entsprechen und in der Lage sind, den
Bauartprüfungen standzuhalten
b) Ersetzen des starren Innenbehälters eines Kombinations-IBC durch einen den
ursprünglichen Spezifikationen des Herstellers entsprechenden Behälter
Hinweise:
In der nachstehenden Tabelle sind diejenigen Betriebe aufgeführt, deren
Zeichen für die Reparatur an den jeweils aufgeführten IBC-Bauarten durch die
BAM zugelassen sind. Für Betriebe, die zusätzlich über ein von der BAM
anerkanntes Qualitätssicherungsprogramm (QSP) für die Reparatur von IBC zur
Beförderung gefährlicher Güter gemäß BAM-GGR 001 verfügen und deren Tätigkeiten
somit gemäß BAM-GGR 001 überwacht werden, sind in der Liste weitere Angaben zum
QSP enthalten.
Die Tabelle wird im vierteljährlichen Turnus aktualisiert.
Kurzzeichen von Betrieben für Reparaturen an IBC (pdf 30 KB)
Gefahrgutrecht | Fachguppe 3.1 | Überwachungsstellen
Fachgruppe 3.1
Dr. rer. nat.