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Amtliche Mitteilungen

Gefahrgutrecht

Anerkannte Prüfstellen für die Durchführung der Baumusterprüfung von Verpackungen, einschließlich Großpackmittel (IBC) und Großverpackungen für die Beförderung gefährlicher Güter

Nach den international vereinbarten Gefahrgut-Beförderungsvorschriften ist die Bauart jeder Verpackung, jedes Großpackmittels (IBC) und jeder Großverpackung einer Baumusterprüfung "nach den von der zuständigen Behörde festgelegten Verfahren" zu unterziehen. Das Bundesministerium für Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat wesentliche Elemente dieses Verfahrens in Abstimmung mit den Bundesländern in der Anlage 3 der RSE-Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE) festgelegt und der BAM darin die Ermächtigung zur Regelung weiterer Verfahrensregeln in Form von Gefahrgutregeln, BAM-GGR, erteilt. Dies ist in Abstimmung mit den betroffenen Kreisen und dem BMVBW durch die BAM GGR005 "Verfahren für die Durchführung der Bauartprüfung von Verpackungen zur Beförderung gefährlicher Güter" erfolgt.
RSE und GGR 005 sehen die Prüfung durch die BAM oder durch Prüfstellen vor, die von der BAM hierfür anerkannt sind. Die Anerkennung kann sowohl die Durchführung einzelner Prüfarten oder die gesamte Baumusterprüfung umfassen.
Prüfstellen müssen der BAM die organisatorischen Voraussetzungen und ihre Fachkompetenz in einem Audit nachweisen.Die Anerkennung ist befristet und gilt in der Regel 3 Jahre. Die Verlängerung erfolgt nach positiver Auditierung durch die BAM. Alle anerkannten Prüfstellen sind Mitglied im Arbeitskreis Prüfstellen der BAM. Alternativ zur Teilnahme am Erfahrungsaustausch kann die Anerkennung auf ein Jahr befristet werden.
Die Liste der anerkannten Prüfstellen ist nach deren Namen geordnet. Bei der Auswahl einer Prüfstelle ist auf den Geltungsbereich (z.B. maximale Bruttomasse der Prüfobjekte) der Anerkennung zu achten. 

Gefahrgutrecht | Fachguppe 3.1 | AK-Prüfstellen

2011-01-26  

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Fachgruppe 3.1

Dr. rer. nat.
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John.Bethke@bam.de