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Bundesadler



Amtliche Mitteilungen

Gefahrgutrecht

Anerkannte Inspektionsstellen für die Durchführung der erstmaligen und wiederkehrenden Prüfungen/Inspektionen an Großpackmitteln (IBC) zur Beförderung gefährlicher Güter

Nach den international vereinbarten Gefahrgut-Beförderungsvorschriften sind metallene und Kunststoff-IBC sowie Kombinations-IBC mit Kunststoff-Innenbehältern erstmalig und wiederkehrend einer "die zuständige Behörde zufrieden stellenden" Inspektion und Prüfung zu unterziehen. Als zuständige Behörde hat die BAM in Abstimmung mit den betroffenen Kreisen und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) in den BAM-Gefahrgutregeln BAM-GGR 002 "Verfahrensregelung für Inspektionsstellen für Gefahrgutgroßpackmittel (IBC)" festgelegt, was "zufrieden stellend" bedeutet. Diese Regeln sehen vor, dass diese Inspektionen und Prüfungen durch von der BAM anerkannte Inspektionsstellen nach festgelegten Kriterien erfolgen.
Das Verfahren für die Anerkennung ist im Anhang zu den BAM-GGR 002 festgelegt.
Inspektionsstellen müssen der BAM die organisatorischen Voraussetzungen und ihre Fachkompetenz in einem Audit nachweisen. Die Anerkennung ist befristet und gilt in der Regel 3 Jahre. Die Verlängerung erfolgt nach positiver Auditierung durch die BAM. Alle anerkannten Inspektionsstellen sind Mitglied im Arbeitskreis Inspektionsstellen der BAM. Alternativ zur Teilnahme am Erfahrungsaustausch kann die Anerkennung auf ein Jahr befristet werden. Die verknüpfte Liste der anerkannten Inspektionsstellen ist nach deren Namen geordnet.

Fachguppe 3.1 | AK-Inspektionsstellen

2011-01-04  

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Fachgruppe 3.1