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Amtliche Mitteilungen

Gefahrgutrecht

Ziel des Gefahrgutrechts ist der Schutz der Bevölkerung und betroffener Personengruppen vor den Gefahren, die vom Transport gefährlicher Güter ausgehen.
Das Gefahrgutrecht setzt sich zusammen aus Übereinkommen auf globaler und europäischer Ebene und Richtlinien der Europäischen Union, die unter dem Dach des Gefahrgut-Beförderungsgesetzes in nationales Recht umgesetzt werden. Es wird ergänzt durch die in den Rechtsvorschriften in Bezug genommene internationale und europäische Normung sowie durch nationales Regelwerk.
Im Bereich des Gefahrgutrechts erfüllt die BAM aufgrund gesetzlicher Zuständigkeitsregelungen eine Reihe von Aufgaben der Prüfung, Zulassung, Zertifizierung, Genehmigung und Anerkennung, z.B. die Bauart-Zulassung von Gefahrgutumschließungen, die Anerkennung von Prüfstellen und von Qualitätssicherungsprogrammen von Herstellern.

 

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2013-01-18  

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