Amtliche Mitteilungen
Ziel des Gefahrgutrechts ist der Schutz der Bevölkerung und betroffener
Personengruppen vor den Gefahren, die vom Transport gefährlicher Güter
ausgehen.
Das Gefahrgutrecht setzt sich zusammen aus Übereinkommen auf globaler und
europäischer Ebene und Richtlinien der Europäischen Union, die unter dem Dach
des Gefahrgut-Beförderungsgesetzes in nationales Recht umgesetzt werden. Es
wird ergänzt durch die in den Rechtsvorschriften in Bezug genommene
internationale und europäische Normung sowie durch nationales Regelwerk.
Im Bereich des Gefahrgutrechts erfüllt die BAM aufgrund gesetzlicher
Zuständigkeitsregelungen eine Reihe von Aufgaben der Prüfung, Zulassung,
Zertifizierung, Genehmigung und Anerkennung, z.B. die Bauart-Zulassung von
Gefahrgutumschließungen, die Anerkennung von Prüfstellen und von
Qualitätssicherungsprogrammen von Herstellern.
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