Amtliche Mitteilungen
Als Bestandteil der UN-Kennzeichnung für Bauarten von Verpackungen, IBC und
Großverpackungen legt die BAM in Abstimmung mit dem Zulassungsscheininhaber ein
Kurzzeichen für den Hersteller fest, der seine Qualifikation durch eine
erfolgreiche Bauartprüfung und sein von der BAM anerkanntes
Qualitätssicherungsprogramm für die Fertigung und Prüfung von Verpackungen
nachgewiesen hat.
In der nachstehenden Tabelle sind diejenigen Hersteller aufgeführt, deren
Fertigung vorschriftsgemäß überwacht wird.
Die Tabelle wird im vierteljährlichen Turnus aktualisiert
Gefahrgutrecht | Fachbereich 3.1 | Überwachungsstellen
Fachbereich 3.1
Dipl.-Ing.