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Amtliche Mitteilungen

Gefahrgutrecht

Herstellerkurzzeichen

Als Bestandteil der UN-Kennzeichnung für Bauarten von Verpackungen, IBC und Großverpackungen legt die BAM in Abstimmung mit dem Zulassungsscheininhaber ein Kurzzeichen für den Hersteller fest, der seine Qualifikation durch eine erfolgreiche Bauartprüfung und sein von der BAM anerkanntes Qualitätssicherungsprogramm für die Fertigung und Prüfung von Verpackungen nachgewiesen hat.
In der nachstehenden Tabelle sind diejenigen Hersteller aufgeführt, deren Fertigung vorschriftsgemäß überwacht wird.
Die Tabelle wird im vierteljährlichen Turnus aktualisiert 

Gefahrgutrecht | Fachbereich 3.1 | Überwachungsstellen

2012-02-22  

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Fachbereich 3.1

Dipl.-Ing.
Bernd-Uwe Wienecke
Unter den Eichen 44-46
12203 Berlin
Telefon:
+49 30 8104-1312
E-Mail:
Bernd-Uwe.Wienecke@bam.de