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Bundesadler



Amtliche Mitteilungen

Gefahrgutrecht

BAM-Gefahrgutregeln

Die BAM gibt Gefahrgutregeln – die so genannten BAM-GGRs – in ihrem Amts- und Mitteilungsblatt und auf dieser Internetseite bekannt. Die BAM-GGRs regeln die Verwaltungsverfahren der BAM nach gefahrgutrechtlichen Vorschriften. Sie legen Verfahren der Prüf-, Zulassungs- und Anerkennungstätigkeit der BAM fest. Die BAM-GGRs informieren Kunden darüber, welche Verfahren die BAM bei der Umsetzung gesetzlicher Bestimmungen anwendet und welche Rechtsanwendungen in der Praxis üblich sind. Sie konkretisieren Formulierungen, die in Vorschriften enthalten sind, und legen fest, unter welchen Voraussetzungen gesetzliche Anforderungen als erfüllt gelten. Die Einhaltung dieser Regeln durch die Kunden der BAM fördert eine zügige Bearbeitung der Anträge. Diese Regeln schließen nicht aus, dass alternative Verfahren angewandt werden können.

Tanks, Druckgefäße, BK-Schüttgut-Container und "Mobile Einheiten zur Herstellung von explosiven Stoffen oder Gegenständen mit Explosivstoff" (MEMU)

 

Gefahrgutrecht  |  Fachgruppe 3.2

2011-04-06  

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Fachgruppe 3.2

Dr.-Ing.
Frank Otremba
Unter den Eichen 44-46
12203 Berlin
Telefon:
+49 30 8104-1320
E-Mail:
Frank.Otremba@bam.de