Amtliche Mitteilungen
Gefahrgutrecht
Bereich Druckgefäße
Nachfolgende Dokumente enthalten die von der Bundesanstalt für
Materialforschung und -prüfung als zuständiger Behörde im Zusammenhang mit
Druckgefäßen verlautbarten Verfahrensbeschreibungen, Zulassungen und
Festlegungen.
UN-Druckgefäße
Das im Folgenden beschriebene Verfahren in Deutschland zur land- und
seeverkehrsträgerübergreifenden Zulassung von UN-Druckgefäßen wird zunächst
probeweise angewendet.
Seeverkehrszulassung (keine UN-Druckgefäße)
Im Einvernehmen mit dem BMVBS national anerkannte technische
Regelwerk
ATRe für Druckgefäße nach RID/ADR 6.2.5
Die Regelwerke wurden im Zuge der Anerkennung vom BMVBS im amtlichen Teil des Verkehrsblattes in
Deutsch und Englisch veröffentlicht und den zuständigen Sekretariaten von OTIF und UN ECE gemeldet. Für deren Anwendung gelten die
Nachfolgende ATRe werden hiermit von der BAM auch für die Zulassung
von Baumustern nach IMDG-Code anerkannt.
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ATR D 1/10
Anerkanntes Technisches Regelwerk (ATR) für Bau, Ausrüstung, Prüfung,
Zulassung, Kennzeichnung und Verwendung von Bergungsdruckgefäßen (s. VkBl. Heft 22-2010; S. 554-567) (PDF)
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ATR D1/11
Anerkanntes Technisches Regelwerk (ATR) für Bau, Ausrüstung, Prüfung,
Zulassung, Kennzeichnung und Verwendung von nahtlosen Probenahmedruckgefäßen
aus metallischen Werkstoffen als ortsbewegliche Druckgeräte (s. VkBl. Heft
20-2011; S. 782-785) (PDF)
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ATR D 2/10
Anerkanntes Technisches Regelwerk (ATR) für Bau, Ausrüstung, Prüfung,
Zulassung und Kennzeichnung von Großflaschen aus Verbundwerkstoffen mit
nahtlosem, mit umfangsgewickeltem und mittragendem Liner aus metallischen
Werkstoffen mit einem Arbeitsdruck bis 50 MPa (500 bar) und einem Fassungsraum
bis 450 L als ortsbewegliche Druckgeräte (s. VkBl. Heft 17-2011; S. 626-631)
(PDF)
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ATR D 3/10
Anerkanntes Technisches Regelwerk (ATR) für Bau, Ausrüstung, Prüfung, Zulassung
und Kennzeichnung von Großflaschen aus Verbundwerkstoffen mit nahtlosem,
mittragenden Liner aus Aluminium mit einem Arbeitsdruck bis 500 bar und einem
Volumen bis 450 L als ortsbewegliche Druckgeräte (s. VkBl. Heft 14-2010; S. 266-281) (PDF)
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ATR D 4/10
Anerkanntes Technisches Regelwerk (ATR) für Bau, Ausrüstung, Prüfung, Zulassung
und Kennzeichnung von Großflaschen aus Verbundwerkstoffen mit
nicht-lasttragendem Liner aus Thermoplast mit einem Betriebsdruck bis 50 MPa
(500 bar) und einem Fassungsraum bis 450 L als ortsbewegliche Druckgeräte (s. VkBl. Heft 22-2010; S. 599-610) (PDF)
Prüffristen von Composite-Druckgefäßen
Die beiden folgenden Dokumente stehen im Zusammenhang mit dem Verfahren zur
Festlegung der Prüfristen von Composite-Druckgefäßen gemäß RSE 4-5.5 und GGVSE
auf der Basis von RID/ADR 4.1.4.1 P 200 (9) und im Einzelfall auch gemäß GGVSee mit Bezug auf den IMGD-Code 4.1.4.1 P 200 (2) d. Dieses Verfahren ist
zwischen den zuständigen Behörden - ZLS für die Bundesländer und BAM für die
Bundesrepublik Deutschland - abgestimmt. Es ist festgelegt, dass bei diesen
technischen Entscheidungen die BAM der Ansprechpartner ist
Ventile/Ausrüstungsteile
*bei zweisprachigen Dokumenten ist im Zweifelsfall die deutsche Fassung
verbindlich.
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