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Bundesadler



Amtliche Mitteilungen

Gefahrgutrecht

Bereich Druckgefäße

Nachfolgende Dokumente enthalten die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung als zuständiger Behörde im Zusammenhang mit Druckgefäßen verlautbarten Verfahrensbeschreibungen, Zulassungen und Festlegungen.

UN-Druckgefäße

Das im Folgenden beschriebene Verfahren in Deutschland zur land- und seeverkehrsträgerübergreifenden Zulassung von UN-Druckgefäßen wird zunächst probeweise angewendet.

Seeverkehrszulassung (keine UN-Druckgefäße)

 Im Einvernehmen mit dem BMVBS national anerkannte technische Regelwerk

ATRe für Druckgefäße nach RID/ADR 6.2.5

Die Regelwerke wurden im Zuge der Anerkennung vom BMVBS im amtlichen Teil des Verkehrsblattes in Deutsch und Englisch veröffentlicht und den zuständigen Sekretariaten von OTIF und UN ECE gemeldet. Für deren Anwendung gelten die

 Nachfolgende ATRe werden hiermit von der BAM auch für die Zulassung von Baumustern nach IMDG-Code anerkannt.

Prüffristen von Composite-Druckgefäßen

Die beiden folgenden Dokumente stehen im Zusammenhang mit dem Verfahren zur Festlegung der Prüfristen von Composite-Druckgefäßen gemäß RSE 4-5.5 und GGVSE auf der Basis von RID/ADR 4.1.4.1 P 200 (9) und im Einzelfall auch gemäß GGVSee mit Bezug auf den IMGD-Code 4.1.4.1 P 200 (2) d. Dieses Verfahren ist zwischen den zuständigen Behörden - ZLS für die Bundesländer und BAM für die Bundesrepublik Deutschland - abgestimmt. Es ist festgelegt, dass bei diesen technischen Entscheidungen die BAM der Ansprechpartner ist

Ventile/Ausrüstungsteile

*bei zweisprachigen Dokumenten ist im Zweifelsfall die deutsche Fassung verbindlich.

Gefahrgutrecht | Fachguppe 3.2

2011-11-29  

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Fachgruppe 3.2

Dr.-Ing.
Frank Otremba
Unter den Eichen 44-46
12203 Berlin
Telefon:
+49 30 8104-1320
E-Mail:
Frank.Otremba@bam.de

Ansprechpartner für den Bereich Druckgefäße:

Dr.-Ing.
Georg Mair
Unter den Eichen 44-46
12203 Berlin
Telefon:
+49 30 8104-1324
E-Mail:
Georg.Mair@bam.de