Amtliche Mitteilungen
Nach §21a der Musterbauordnung (MBO) für die Länder der Bundesrepublik
Deutschland, Fassung Dezember 1997, bedürfen Bauprodukte, deren Verwendung
nicht der Erfüllung erheblicher Anforderungen an die Sicherheit baulicher
Anlagen dient, allgemeiner bauaufsichtlicher Prüfzeugnisse.
Ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis wird von einer Prüfstelle nach
§24 Abs.1 Satz 1 Nr.1 der MBO für nicht geregelte Bauprodukte erteilt, zu denen
nach der Bauregelliste A, Lfd.Nr. 2.10.2 des Deutschen Instituts für Bautechnik
(DIBt), Ausgabe 2000/1- auch textile Fußbodenbeläge gehören.
Die Bodenbeläge müssen nach DIN 4102-1 die Anforderungen an die Baustoffklasse
B1 erfüllen. Sie erfüllen diese Voraussetzung, wenn sie die Prüfung nach DIN
4102-14 bestehen und die Anforderungen der Baustoffklasse B2 erfüllen. DIN
4102-14 stellt modellhaft eine Brandsituation dar, bei der Flammen aus der
Türöffnung zu einem benachbarten Raum schlagen. Unter dieser Beanspruchung
müssen die waagerechte Flammenausbreitung und die Rauchentwicklung unbedenklich
sein.
Die Prüfung nach DIN 4102-14 gilt als bestanden, wenn der Mittelwert der bei
drei Proben ermittelten kritischen Strahlungsintensität mindestens I= 0,45
W/cm² und der Mittelwert des bei drei Proben über die Versuchsdauer von 30 min
ermittelten Intergrals der Lichtschwächung höchstens 750 % · min betragen.
Eine der vom DIBt anerkannten Prüfstellen für die Erteilung allgemeiner bauaufsichtlicher Prüfzeugnisse für schwer entflammbare Bodenbeläge ist der Fachgruppe IV.2 der BAM zugeordnet.
abpz-liste.pdf (pdf 404 KB); Stand: 2003-12-04
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Service | Amtliche Mitteilungen
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)
Fachgruppe IV.2
Umweltrelevante Material- und Produkteigenschaften
12200 Berlin
Telefon:
+49 30 8104-1420
Fax:
+49 30 8104-1427
Fax:+49 30 8104-4147
Ansprechpartner für aktuelle Informationen zur Prüfung auf
Schwerentflammbarkeit von textilen Fußbodenbelägen:
Manfred Schmitz
E-Mail:
manfred.schmitz@bam.de
Ansprechpartnerin für aktuelle Informationen zu den allgemeinen
bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen:
Brigitte Gaede
E-Mail:
brigitte.gaede@bam.de