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Amtliche Mitteilungen

Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse

Hinweise für die Erteilung von allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen

Nach §21a der Musterbauordnung (MBO) für die Länder der Bundesrepublik Deutschland, Fassung Dezember 1997, bedürfen Bauprodukte, deren Verwendung nicht der Erfüllung erheblicher Anforderungen an die Sicherheit baulicher Anlagen dient, allgemeiner bauaufsichtlicher Prüfzeugnisse.
Ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis wird von einer Prüfstelle nach §24 Abs.1 Satz 1 Nr.1 der MBO für nicht geregelte Bauprodukte erteilt, zu denen nach der Bauregelliste A, Lfd.Nr. 2.10.2 des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt), Ausgabe 2000/1- auch textile Fußbodenbeläge gehören.
Die Bodenbeläge müssen nach DIN 4102-1 die Anforderungen an die Baustoffklasse B1 erfüllen. Sie erfüllen diese Voraussetzung, wenn sie die Prüfung nach DIN 4102-14 bestehen und die Anforderungen der Baustoffklasse B2 erfüllen. DIN 4102-14 stellt modellhaft eine Brandsituation dar, bei der Flammen aus der Türöffnung zu einem benachbarten Raum schlagen. Unter dieser Beanspruchung müssen die waagerechte Flammenausbreitung und die Rauchentwicklung unbedenklich sein.
Die Prüfung nach DIN 4102-14 gilt als bestanden, wenn der Mittelwert der bei drei Proben ermittelten kritischen Strahlungsintensität mindestens I= 0,45 W/cm² und der Mittelwert des bei drei Proben über die Versuchsdauer von 30 min ermittelten Intergrals der Lichtschwächung höchstens 750 % · min betragen.

Eine der vom DIBt anerkannten Prüfstellen für die Erteilung allgemeiner bauaufsichtlicher Prüfzeugnisse für schwer entflammbare Bodenbeläge ist der Fachgruppe IV.2 der BAM zugeordnet.

Tabelle der allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse für textile Fußbodenbeläge sowie eine Liste der Hersteller

abpz-liste.pdf (pdf 404 KB); Stand: 2003-12-04

Hinweis: Die Übertragung der Daten zum Kunden erfolgt nicht geschützt. Damit haben die Dateiinhalte lediglich informativen Charakter. Verbindliche amtliche Bekanntmachungen erhalten Sie unter der rechts angegeben Adresse.

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2006-06-01  

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Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)

Fachgruppe IV.2
Umweltrelevante Material- und Produkteigenschaften
12200 Berlin
Telefon:
+49 30 8104-1420
Fax:
+49 30 8104-1427


Fax:+49 30 8104-4147

Ansprechpartner für aktuelle Informationen zur Prüfung auf Schwerentflammbarkeit von textilen Fußbodenbelägen:
Manfred Schmitz
E-Mail:
manfred.schmitz@bam.de

Ansprechpartnerin für aktuelle Informationen zu den allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen:
Brigitte Gaede
E-Mail:
brigitte.gaede@bam.de