Europäische Kommission
Die Europäische Kommission (EC) hat 2011 eine Studie zur Bestandsaufnahme von den in den Mitgliedstaaten vorliegenden nationalen Pipelineregelungen durchführen lassen. Zweck ist die Schaffung einer Entscheidungsgrundlage für die EC, ob eine europäische Pipelineregelung notwendig ist oder nicht. Die Studie baut auf Vorarbeiten in den Jahren 1999 - 2003 auf, soll diese analysieren und aktualisieren, Informationen über die 12 neuen Mitgliedsstaaten hinzufügen und ebenfalls CO2 - Pipelines betrachten. Der Auftragnehmer COWI Denmark (Consultancy within Engineering, Environmental Science and Economics) hat im Oktober 2011 seinen Berichtsentwurf vorgelegt.
UNECE
Bei der Energieversorgung im Raum der UNECE (United Nations Economic Commission for Europe) spielen Pipelines eine herausragende Rolle. Auch wenn der Transport von Mineralöl, Mineralölprodukten und Gas in Pipelines über weite und grenzüberschreitende Entfernungen als eine sichere Lösung gilt, stellen Pipelines eine potenzielle Gefährdung für Mensch und Umwelt dar. Daher erhielt die gemeinsame Arbeitsgruppe zur UNECE-Industrieunfall-Konvention und zur UNECE Wasser-Konvention auf der Vertragsstaatenkonferenz im Oktober 2004 den Auftrag, Leitfäden zur Sicherheit von Pipelines mit internationalen Empfehlungen vorzulegen.
Die UNECE Safety Guidelines - Good Practices for Pipelines wurden von einer international zusammengesetzten Expertengruppe erarbeitet, auf zwei UNECE-Workshops (8./9. Juni 2005 in Berlin; 8./9. März 2006 in Den Haag) diskutiert und im November 2006 auf den Vertragsstaatenkonferenzen zur UNECE-Industrieunfall-Konvention und zur UNECE Wasser-Konvention akzeptiert. Die UNECE Safety Guidelines sind in englischer, französischer sowie in russischer Sprache verfügbar.
Anwendungsbereich der Safety Guidelines sind Onshore-Leitungen im Öl- und Gassektor. Die Safety Guidelines beinhalten neben wesentlichen Prinzipien zur Sicherheit von Pipelines eine Reihe von Empfehlungen, die sich an die Staaten, an die zuständigen Behörden sowie an die Betreiber von Pipelines richten. Der Anhang beschreibt technische und organisatorische Aspekte zu den Bereichen Planung und Auslegung, Pipeline Management System, Notfallplanung, Prüfung von Leitungen sowie Hazard / Risk Assessment bei der Raum- und Flächenplanung.
Raum- und Flächenplanung bei Pipelines
Gesetzliche Vorschriften sowie technische Regeln sorgen dafür, dass
beginnend mit der Planung bis hin zum Bau und Betrieb von Pipelines ein hohes
Maß an Sicherheit gewährleistet ist. Es kommt jedoch immer wieder vor, dass
Pipelines unter Anderem durch Baumaßnahmen im unmittelbaren Bereich der
Pipelines beschädigt werden (Einwirkung von Dritten). Auch wird beobachtet,
dass im Zuge von Bauplanungen sensible Objekte nahe an Pipelineanlagen
herangebaut werden. Unter diesen Gesichtspunkten kommt den Aspekten Information
und Überwachung von Aktivitäten im Einwirkungsbereich von Pipelines sowie der
Bewertung von deren Risiken eine besondere Bedeutung zu. Die UNECE Safety Guidelines - Good Practices for Pipelines geben hierzu entsprechende
Empfehlungen. Um Erfahrungen auf diesem Gebiet auszutauschen und weitere
Erkenntnisse zu gewinnen, hatte das Bundesumweltministerium (BMU) die BAM
beauftragt, ein internationales Fachgespräch durchzuführen. Das Fachgespräch
fand am 14./15. Dezember 2006 in der BAM statt. Ein Bericht zum Fachgespräch
wurde dem BMU vorgelegt.
Eine hierfür gegründete Arbeitsgruppe „Raum- und Flächenplanung“ des AfR beriet
diesen Bericht zum Fachgespräch, ermittelte weitere
Handlungsempfehlungen hinsichtlich der deutschen Situation im Bereich
Raum- und Flächenplanung bei Pipelines und hat dem BMU ihren
Abschlussbericht vorgelegt. Der Bericht ist als Arbeitsergebnis des AfR
veröffentlicht (AfR-02).
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