Prüfeinrichtungen
Sprengkammer
Bei der Prüfung von gefährlichen Stoffen (Explosivstoffe, explosionsgefährliche Stoffe der chemischen Industrie, organische Peroxide, selbstzersetzliche Stoffe und ammoniumnitrathaltige Zubereitungen) wird deren Fähigkeit, eine eingeleitete Detonation weiterzuleiten, untersucht. In der Sprengkammer werden mit Detonationsversuchen beispielsweise Vorprodukte der Sprengstoffherstellung oder die Detonationsfähigkeit von Düngemitteln geprüft.
Ablauf der Versuche
Es werden Detonationsversuche durchgeführt, bei denen die Stahlrohre auf Nachweisplatten bzw. -zylindern aufliegen, die am Ende der Versuche eingesammelt und beurteilt werden. In der Sprengkammer können Versuche bis zu einem TNT-Äquivalent von 8 kg geprüft werden.
| Prüfsubstanz | Prüfverfahren | Vorschrift |
|---|---|---|
| Düngemittel, ammonium-nitrathaltige Zubereitungen |
4-Zoll-Stahlrohr-Test | EG-Verordnung Nr. 2003/2003 |
| Vorprodukte der Sprengstoffherstellung | ANE-GAP-Test | UN-Test 8(b) |
| Treibladungspulver (für die zivile Verwendung) |
DDT-Test | UN-Test Prüfserie 5(b)
(i) Norm EN 13938-3 |
Abkürzungen:
ANE: Ammoniunitrat-Emulsionen
DDT: Deflagration to Detonation Transition
UN-Test: Recommendations on the Transport of Dangerous Goods, Manual of Tests
and Criteria, Fourth revised edition, United Nations, New York and Geneva,
2003
Prüfeinrichtungen der BAM | Fachgruppe 2.2 | BAM Testgelände Technische Sicherheit
Fachgruppe 2.2
Reaktionsfähige Stoffe
und Stoffsysteme