Prüfeinrichtungen
Sprenggrube
Bei der Prüfung von gefährlichen Stoffen (Explosivstoffe, explosionsgefährliche Stoffe der chemischen Industrie, organische Peroxide, selbstzersetzliche Stoffe und ammoniumnitrathaltige Zubereitungen) wird deren Fähigkeit, eine eingeleitete Detonation weiterzuleiten, untersucht.
In der Sprenggrube wird die Detonationsfähigkeit von Stoffen zur Klassifizierung entsprechend den Gefahrgutvorschriften und für die Zuordnung zu einer der Stoffgruppen A, B oder C nach dem Sprengstoffgesetz bestimmt. Bezogen auf das TNT-Äquivalent können maximal 5 kg geprüft werden.
| Prüfverfahren | 1-Zoll-Stahlrohr | 2-Zoll-Stahlrohr |
|---|---|---|
| Rohrdurchmesser (außen) | 33,3 mm | 60 mm |
| Länge | 300 mm | 500 mm |
| Wanddicke | 4 mm | 5 mm |
| Booster | 10 g | 50 g |
Prüfeinrichtungen der BAM | Fachgruppe 2.2 | BAM Testgelände Technische Sicherheit
Fachgruppe 2.2
Reaktionsfähige
Stoffe und Stoffsysteme