Prüfeinrichtungen
12-m-Fallturm
Der 12-m-Fallturm auf dem Sprengplatz des BAM TTS kann für verschiedene Zwecke verwendet werden. Überwiegend dient er der Durchführung bestimmter Prüfungen, wie sie in den UN-Empfehlungen für den Transport gefährlicher Güter vorgesehen sind. Die Einhaltung der UN-Empfehlungen sind z. B. durch das Abkommen über den Transport gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) auch für Deutschland verbindlich vorgeschrieben.
Soll ein explosives Produkt transportiert werden, so ist es vor dem ersten Transport durch die zuständige Behörde einer so genannten Gefahrklasse zuzuordnen. In Deutschland ist die BAM zuständige Behörde für zivile explosive Produkte. Die Zuordnung erfolgt durch Prüfungen am unverpackten Produkt.
Wird bei den Prüfungen festgestellt, dass das Produkt zu empfindlich für den Transport ist, so darf es nicht transportiert werden oder es muss in einer weiteren Prüfung am verpackten Produkt nachgewiesen werden, dass es in dieser Form auch gegen eine starke mechanische Beanspruchung sicher ist.
Diese starke mechanische Beanspruchung ist ein Fall aus bis zu 12 m Höhe auf eine Stahlplatte, die auf einem Betonfundament ruht. Die Stahlplatte ist in einer Grube angebracht, um den Fallturm bei einer Explosion des Prüfstücks zu schützen.
Feste Prüfstücke werden bei 12 m, flüssige Produkte bei 5 m Fallhöhe geprüft. Das Prüfstück wird mit Hilfe eines Krans, der in der Arbeitsbühne in etwa 15 m Höhe befestigt ist, auf die gewünschte Höhe gehoben. Zum Abwurf des Prüfstücks wird der Kranhaken elektrisch geöffnet. Die Kontrolle des Krans und des Abwurfs erfolgt während der Prüfung aus einem entfernten Schutzraum.
Prüfeinrichtungen der BAM | Fachgruppe 2.3 | BAM Testgelände Technische Sicherheit
Fachgruppe 2.3
Explosivstoffe