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Bundesadler



Zertifizierungsstelle der BAM (BZS)

Die Zertifizierungsbereiche im Einzelnen

Explosivstoffe und Pyrotechnik (ZBE)

Gesetzliche Zulassungen und EG-Verfahren (u. a. Baumusterprüfungen/QS-Überwachungsverfahren) für Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände auf Grundlage der EG-Richtlinien 93/15/EWG und 2007/23/EG sowie deren Umsetzung im deutschen Sprengstoffgesetz (4. SprengÄVO).

Gefahrgutverpackungen (ZBG)

Prüfung, Bewertung und gesetzliche Zulassung von Verpackungen und Großpackmitteln gemäß Gefahrgutrecht sowie die Überwachung der Fertigung von Gefahrgutverpackungen und Großpackmitteln.

Explosionsschutz (ZBATEX)

Prüfung, Bewertung und Zertifizierung von Produkten und Qualitätssicherungssystemen der Hersteller gemäß Richtlinie 94/9/EG (ATEX 100a: "Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen"), für:

Ablösung bestehender harmonisierter Normen durch neue harmonisierte Normen:

Kommentar zur Bedeutung der Anforderung der EU-Richtlinie 94/9/EG, Anhang II, Teil A
(Stand April 2011, PDF. Dieser Kommentar schließt die Position der BAM zu dieser Frage mit ein.)

Auswirkungen auf existierende Konformitätserklärungen von Produkten im Geltungsbereich der Richtlinie 94/9/EG (Stand August 2010, PDF)

Auswirkungen der Ablösung der EN 12874 durch die EN ISO 16852 als harmonisierte Norm unter der Richtlinie 94/9/EG auf die von BAM und PTB ausgestellten EG-Baumusterprüfbescheinigungen
(Stand Juli 2010, PDF)

Druckgeräte (ZBDruck)

Prüfung, Bewertung, Zertifizierung von Produkten und Qualitätssicherungssystemen der Hersteller gemäß Richtlinie 97/23/EG (PED: "Druckgeräte") für Druckregler, Druckentlastungseinrichtungen und Atemschutzgeräte sowie Prüfung/Inspektion, Bewertung, Zulassung von Produkten und betriebseigenen Prüfdiensten der Hersteller gemäß Richtlinie 2010/35/EU (TPED: "Ortsbewegliche Druckgeräte") für Ventile und andere Zubehörteile von ortsbeweglichen Druckgefäßen.

Dieser Zertifizierungsbereich umfasst auch die Ausstellung von Einzelgutachten nach Anhang I, Abschnitt 4.2b) der Richtlinie 97/23/EG.

Bauprodukte (ZBBau)

Prüfung, Bewertung, Zertifizierung von Produkten und Qualitätssicherungssystemen der Hersteller im Bereich von Bauprodukten gemäß Bauproduktenrichtlinie (89/106/EWG): für Vorhangfassaden gemäß Kommissionsentscheidung 1996/580/EC, für reaktive Brandschutzsysteme gemäß Kommissionsentscheidung 1999/454/EC (BAM – 7.3), für bituminöse Stoffe und Abdichtungen für Bauwerke und Bauteile aus Beton (BAM – 7.1) sowie für ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen – Bauteile für Löschanlagen mit gasförmigen Löschmitteln; Anforderungen und Prüfverfahren für Behälterventilbaugruppen und zugehörige Auslöseeinrichtungen (BAM – 2.1).

Freiwillige Zertifizierungen (ZBF)

Pappe, u. a. für Verpackungen

Acetylenflaschen, Rohr- und Schlauchleitungen für Acetylen, Armaturen und Sicherheitseinrichtungen, u. a. für Schweißen und Schneiden

Unterschiede zwischen der BAM-Zertifizierung und Bauartzulassungen nach Acetylenverordnung (Stand Dezember 2004, PDF) 

Gaswarngeräte

Ausbrennsicherheit von Armaturen und Anlagenteilen sowie Verträglichkeit von Materialien bei Verwendung mit Sauerstoff

Objekte im optischen Bereich

Geräte und Prüfmittel zur zerstörungsfreien Werkstoffprüfung

Mechanisch-technologische Prüfeinrichtungen

Sprengwirkungshemmende Fenster, Türen und Abschlüsse

Produkte, für die Anforderungen an den Brandschutz bestehen

  

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2012-01-16  

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Zertifizierungsstelle der BAM (BZS)
Bundesanstalt für Materialforschung
und -prüfung
Unter den Eichen
12205 Berlin

Kontakt:

bzs@bam.de

Dr. rer. nat.
Richard Schmidt
Unter den Eichen 87
12205 Berlin
Telefon:
+49 30 8104-3715
E-Mail:
Richard.Schmidt@bam.de