Geschäftsstellen
Zertifizierung ist die Bestätigung durch eine unabhängige dritte Stelle, dass Produkte, Prozesse, Systeme oder Personen festgelegte Anforderungen erfüllen.
Die BAM zertifiziert Produkte und damit verbundene Fertigungssysteme und führt im Rahmen von notwendigen Überwachungen auch Inspektionstätigkeiten durch. Die den Zertifizierungen zu Grunde liegenden Prüfungen werden in der BAM oder in Ausnahmefällen auch von anerkannten und überwachten externen Prüfstellen ausgeführt, deren Prüfergebnisse in der BAM bewertet werden und die Grundlage für die Zertifizierung bilden.
Die BAM zertifiziert Produkte vorrangig in Verbindung mit EG-Richtlinien und nationalen gesetzlichen Regelungen. Die Zertifizierungen erfolgen in Form von Baumusterprüfungen (Modul B) die in der Regel mit Überwachungen der Qualitätssicherungssysteme der Hersteller (Modul D) verbunden sind.
Darüber hinaus zertifiziert die BAM auf einigen speziellen Kompetenzfeldern auch im freiwilligen Bereich, d. h. dort, wo es bisher keine oder noch keine gesetzlichen Vorschriften für die Produkte gibt.
Die BAM-Zertifizierungsstelle geht hierbei vom Sicherheitsniveau und von den entsprechenden Anforderungen an die Produkte aus und wendet verschiedene sogenannte Zertifizierungssysteme an, die die Tiefe der Produktprüfung und auch die Überwachung betreffen. Damit verbunden ist auch die Möglichkeit für den Kunden zur Anbringung eines genehmigten Zertifizierungszeichens (Labels) an seinem Produkt sowie in entsprechenden Werbe- oder Informationsmaterialien.
Die auf verschiedene Produkte bezogenen speziellen Zertifizierungsprogramme werden den Kunden vor dem Vertragsabschluss erläutert.
Die BAM und ihre Zertifizierungsstelle sind als neutrale und unabhängige Dritte tätig. Die Grundlage dafür bilden die Normen DIN EN 45011 für die Produktzertifizierung sowie die DIN EN ISO/IEC 17025 für die Prüfungen. Zertifizierungs- und Inspektionstätigkeiten sowie Überwachungen von Qualitätssicherungssystemen der Hersteller erfolgen in Verbindung mit der DIN EN ISO/IEC 17020 und 17021.
Ein wesentliches Element der Qualitätspolitik der BZS (PDF) stellt die Unparteilichkeitserklärung (PDF) dar, die jährlich im Beirat der BZS beraten und bestätigt wird. Ebenso sind Verfahren zu Einsprüchen und Beschwerden und zur Haftung (PDF) geregelt.
Die BZS wurde vormals von der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) sowie von der Deutschen Gesellschaft für Akkreditierung mbH (DGA mbH) (Verfahrens-Nr.: DGA-ZE-3998.00) akkreditiert. Das Verfahren wurde 2010 von der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) übernommen.
Die BAM ist als notifizierte Stelle (Notified Body) mit der Kenn-Nr.: 0589 im Rahmen der folgenden EG-Richtlinien und Kommissionsentscheidungen tätig:
Informationen zu Zulassungen, Genehmigungen und anderen Verwaltungsakten der
BAM finden Sie unter:
Amtliche Mitteilungen und
Zertifizierungs- und gesetzliche Zulassungstätigkeiten der BAM
Zertifizierungsstelle der BAM (BZS) | Zertifizierungsbereiche | Zertifizierungsregister
Zertifizierungsstelle der BAM (BZS)
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Unter den Eichen 87
12205 Berlin
Leiter der BZS:
Dr. rer. nat.Vorsitzender des Lenkungsgremiums:
Prof. Dr. rer. nat.
Manfred Hennecke
BAM
Vorsitzender des Beirats:
Prof. Dr. rer. nat.
Georg-Alexander Hoyer
ehem. Schering AG
Vorsitzender des Arbeitskreises für Zertifizierung der BAM:
Dr. rer. nat.
Manfred Golze
BAM