Video FLV, 7:22 min, 48 MB
Die BAM ist nach den Gefahrgutbeförderungsvorschriften die zuständige Behörde in der Bundesrepublik Deutschland für die mechanische und thermische Bauartprüfung von zulassungspflichtigen Versandstücken zur Beförderung radioaktiver Stoffe. Für diese Transportbehälter sind mechanische Prüfungen in Form des freien Falles aus neun Metern Höhe auf ein unnachgiebiges Fundament sowie aus einem Meter Höhe auf einen Stahldorn, der auf diesem Fundament montiert ist, vorgeschrieben. Mit diesen Prüfungen soll nachgewiesen werden, dass die Behälter auch schweren Unfällen standhalten.
Die Dimensionierung der Fallversuchsanlage ist durch die höchste zu erwartende Behältermasse vorgegeben. Die maximale Hakenhöhe von 30 Metern ermöglicht deutlich größere Fallhöhen als neun Meter, so dass für Forschungsarbeiten Untersuchungen zur quantitativen Bestimmung der tatsächlich vorhandenen Sicherheitsreserven von Behältern durchgeführt werden können. Durch Modifikation der Aufprallfläche können Relationen zwischen dem Aufprall auf ein unnachgiebiges Fundament und „weicheren“ realen Untergründen ermittelt werden. Fallversuche auf „weichere“ Aufprallflächen können dann bei Lastszenarien Verwendung finden, wie sie die BAM auch im atomrechtlichen Bereich begutachtet, wie beispielsweise dem hypothetischen Absturz eines Brennelement-Transportbehälters von einem Hubgerüst oder in anderen Handhabungssituationen in kerntechnischen Anlagen oder in Endlagern.
In der Halle der Fallversuchsanlage befindet sich auch ein Fallprüfstand für geführte Fallversuche zur dynamischen Untersuchung an Werkstoffen, Bauteilen und Komponenten bei mittlerer und hoher Belastungsgeschwindigkeit. Ein Bunker in ca. 50 Metern Entfernung bietet den Mitarbeitern während eines Fallversuches ausreichenden Schutz.
Das Video zeigt die Arbeiten während der Bauphase der Fallversuchsanlage.