Als zuständige Behörde der Bundesverwaltung nimmt die BAM hoheitliche Funktionen zur technischen Sicherheit wahr, insbesondere beim Transport gefährlicher Güter.
Durch das Zusammenwachsen Europas und den erhöhten Bedarf an Energieträgern hat sich der Transport gefährlicher Güter auf allen Verkehrsträgern erheblich erhöht. Deutschland ist davon in besonderem Maße betroffen, weil die ehemals politisch bedingte Randlage aufgehoben ist. Durch wachsende Transportleistungen und den zunehmenden Transitverkehr ist zu erwarten, dass auch das Unfallgeschehen davon beeinflusst werden wird und dass sich die Risiken für die Bevölkerung entlang der Transportwege erhöhen werden. Es ist notwendig, diese Risiken frühzeitig zu erkennen und Maßnahmen zu entwickeln, damit diese auf ein akzeptables Maß reduziert werden können.
Die BAM entwickelt als zuständige Bundesoberbehörde sicherheitstechnische Konzepte zur risikobasierten Vorschriftenentwicklung für den Gefahrguttransport. Dies erfolgt u. a. durch die gezielte Auswertung von Unfallereignissen mit Transportbehältern aus allen zur Verfügung stehenden Informationsmedien (Fachliteratur, Veröffentlichungen, Internet) und Transformation auf eine einheitliche Bewertungsbasis. Unter Berücksichtigung von Verkehrsleistungen und Transportwegcharakteristiken können risikominimierte Fahrtroutenkonzepte, vor allem für den Transport durch Ballungsgebiete und im grenzüberschreitenden Verkehr entwickelt werden.