Arbeitsbereich
Die BAM nimmt die Aufgabe als zuständige Behörde für die Zulassung von Tankcontainern und ortsbeweglichen Tanks zur Beförderung gefährlicher Güter im Straßen-/Schienen- und Seeverkehr sowie von Mobile Einheiten zur Herstellung von explosiven Stoffen oder Gegenständen mit Explosivstoff (MEMU) und BK-Schüttgut-Containern wahr.
Die Fachgruppe ist darüber hinaus zuständig für die Erteilung von Genehmigungen für Tankfahrzeuge der IMO Typen 4, 6 und 8 nach dem IMDG-Code und Tankcontainer/ortsbewegliche Tanks nach dem internationalen Übereinkommen über sichere Container (CSC).
Zu den weiteren Aufgaben gehört die Koordinierungs- und Zulassungstätigkeit für Tanks aus faserverstärkten Kunststoffen.
Wir sehen uns als Ansprechpartner in allen Fragen, die den Bau, die Ausrüstung, die Zulassung und Prüfung von Tanks, MEMU und BK-Schüttgut-Containern für die Beförderung gefährlicher Güter betreffen.
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Fachgruppe 3.2 | Arbeitsgruppe