Arbeitsgruppe
Fallprüfung eines IBC
Unsere Aufgabe ist die Zulassung von Verpackungen, einschließlich Großpackmittel (IBC) und Großverpackungen zur Beförderung gefährlicher Güter. Wir beraten unsere Kunden, wie diese Verpackungen vorschriftenkonform verwendet werden können. Weichen Verpackungen von den Vorschriften ab, führen wir die Bewertung der sicherheitstechnischen Gleichwertigkeit durch. Die von der BAM ausgestellten Zulassungen für Verpackungen gefährlicher Güter werden weltweit anerkannt.
Service
Fachgruppe 3.1