Arbeitsgruppe
Aufgabe der Arbeitsgruppe ist es, die Weiterentwicklung von Rechtsvorschriften in der chemischen Sicherheitstechnik zu begleiten. Unser Spezialgebiet sind die physikalisch-chemischen Gefahren in den Bereichen:
Die Erfahrung und Kompetenz der Abteilung 2 bringen wir insbesondere durch
in diese Rechtsbereiche ein.
Weitere Schwerpunkte unserer Arbeit sind die
Stoffgruppenspezifische Fragestellungen bearbeiten wir in enger Zusammenarbeit mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aller Fachgruppen der Abteilung 2 sowie der Abteilung 3 Chemische Physik und Explosionsschutz der PTB (Physikalisch-Technischen Bundesanstalt).
Die folgende Abbildung zeigt wesentliche Rechtsbereiche und Regelwerke, für die die physikalisch-chemischen Gefahren von Bedeutung sind, illustriert wichtige Schnittstellen und führt einige der Gremien auf, in denen die Arbeitsgruppe tätig ist.
Im Folgenden sind die wichtigsten Gremien aufgeführt, in denen die Arbeitsgruppe tätig ist. In einigen Bereichen, die für die physikalischen Gefahren von besonderer Bedeutung sind, sind wir auch in den weiteren, nachgeordneten Gremien bzw. Arbeitskreisen tätig.
Stand: 19.11.2009
Abteilung 2
Dr. rer. nat.