Abteilung 2
Bestimmung der Explosionsgrenzen von Ammoniak nach DIN EN 1839
Gewährleistung und Weiterentwicklung der Sicherheit beim Umgang mit explosiven, brennbaren oder anderweitig in gefährlicher Weise reaktionsfähigen Stoffen, Stoffsystemen, Gegenständen sowie Druckgasen im Gefahrstoff-, Gefahrgut-, Sprengstoff-, Waffen- und Gerätesicherheits- und Immisionsschutzrecht.
Mitarbeit in Gremien, Vereinen und Verbänden; Kooperationen
Unter Bezug auf nationale, europäische und internationale Vorschriften des Gefahrstoff- und Gefahrgutrechts, des Sprengstoff- und Waffenrechts sowie des Gerätesicherheitsrechts befasst sich die Abteilung mit
Die Abteilung verfügt über ein Qualitätsmanagement-System und eine GLP-Bescheinigung. Einzelne Laboratorien sind akkreditiert bzw. mit ihrem Aufgabengebiet gemeldete Stellen im Rahmen europäischer Richtlinien (Explosionsschutz, Explosivstoffe, Druckgeräte).
Neben Laboratorien für chemische und physikalische Untersuchungen stehen der Abteilung stehen der Abteilung Technikräume bzw. unterirdische Versuchsstände sowie das BAM Testgelände Technische Sicherheit zur Verfügung.
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Abteilung 2
Dir. u. Prof.
Dr. rer. nat.Curriculum Vitae Dr. rer. nat. Thomas Schendler
Sekretariat
Stefanie Lohrer
Telefon:
+49 30 8104-1209
Fax:
+49 30 8104-1207
E-Mail:
stefanie.lohrer@bam.de
Rechtsfortentwicklung in der chemischen Sicherheitstechnik
Fachbereich 2.1
Gase, Gasanlagen
Fachbereich 2.2
Reaktionsfähige Stoffe und
Stoffsysteme
Fachbereich 2.3
Explosivstoffe
Kompetenzbestätigungen / Akkreditierung