Arbeitsgruppe
Die Arbeitsgruppe koordiniert die Normungsarbeit zu Explosivstoffen von fachlicher Seite. Der Begriff Explosivstoffe umfasst in diesem Sinne zivile Sprengstoffe, Treibmittel und Sprengzubehör sowie die gesamte Pyrotechnik (Feuerwerkskörper der Kategorien 1 bis 4, pyrotechnische Gegenstände für Bühne und Theater der Kategorien T1 und T2, pyrotechnische Gegenstände für Fahrzeuge sowie sonstige pyrotechnische Gegenstände der Kategorien P1 und P2).
Funktionstests: pyrotechnische Gegenstände
Delaborierung von Feuerwerksartikeln
Die Arbeitsgruppe hat folgende Aufgaben:
Die Arbeitsgruppe unterstützt das DIN bei der fachlichen Arbeit und pflegt Kontakte zu unterschiedlichen internationalen, insbesondere zu europäischen Instituten mit vergleichbaren Arbeitsgebieten.
Im Bereich der Pyrotechnik kam es im Jahr 2007 mit der Veröffentlichung der Richtlinie 2007/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen pyrotechnischer Gegenstände zu einer wesentlichen Neuerung. Nach Artikel 8 sind harmonisierte Normen zu dieser Richtlinie zu erarbeiten. Die Arbeitsgruppe ist in allen fünf oben genannten Working Groups des CEN/TC 212 maßgeblich beteiligt. Experten der Arbeitsgruppe sind Mitglieder der Working Groups und übernehmen als Vorsitzende, Vizevorsitzende und in Projektleitungen besondere Aufgaben.
Zurzeit existiert für Feuerwerkskörper der Kategorien 1 - 3 die Normenreihe
DIN EN 14035.
Diese wird voraussichtlich Anfang 2011 durch die Reihe prEN 15947 ersetzt.
Normentwürfe für die weiteren pyrotechnischen Gegenstandsgruppen sind zurzeit im Entwurfsstadium.
Im Bereich der Spreng- und Treibmittel liegen fünf Normenreihen für Explosivstoffe für zivile Zwecke vor. Diese sind
Eine detaillierte Liste der harmonisierten Normen für Explosivstoffe für zivile Zwecke ist auf folgender Seite dargestellt:
http://www.bam.de/de/service/amtl_mitteilungen/sprengstoffrecht/
sprengstoffrecht_medien/harmonisierte_normen.pdf
Die vorhandenen oder im Entwurfsstadium befindlichen Normen berücksichtigen die grundlegenden Sicherheitsanforderungen der Richtlinien 2007/23/EG über das Inverkehrbringen pyrotechnischer Gegenstände sowie 93/15/EWG über das Inverkehrbringen von zivilen Explosivstoffen. Sie sind Grundlage der entsprechenden Konformitätsbewertungsverfahren:
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Dr.-Ing.