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Bundesadler



Arbeitsgruppe

Pyrotechnik

Die Pyrotechnik ist ein wichtiges Aufgabenfeld der BAM, denn sie ist zuständig, wenn es um die Prüfung und Zulassung pyrotechnischer Gegenstände geht. Die Arbeitsgruppe Pyrotechnik erfüllt Aufgaben, die der Gesetzgeber der BAM übertragen hat. Diese sind im Sprengstoffgesetz (SprengG), im Beschussgesetz (BeschG) und in den Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter bei Pyrotechnik verankert.

Bei den Zulassungen bzw. den Konformitätsbewertungsverfahren untersucht die BAM, ob die pyrotechnischen Gegenstände, die pyrotechnischen Sätze und die pyrotechnische Munition korrekt funktionieren, vorausgesetzt, sie werden so verwendet, wie es ihrem Zweck entspricht. Dabei werden die Gegenstände auch thermischen und mechanischen Belastungen ausgesetzt. Die Handhabung muss auch nach diesen Belastungen sicher sein, und die bestimmungsgemäße Funktion dieser Gegenstände muss ohne Einschränkungen gewährleistet sein.

Die Arbeitsgruppe ist außerdem als Gutachter tätig und für die BAM berät sie Politik und Industrie. Mitarbeiter der BAM arbeiten in Normungsgremien mit und führen Audits bei Herstellern durch.


Die BAM als zuständige Behörde nach dem Sprengstoffgesetz

Aufgaben:

Die BAM als zuständige Behörde nach dem Beschussgesetz

Aufgabe:

Die BAM als zuständige Behörde nach den Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter

Aufgaben:

Bei der Klassifizierung von Pyrotechnik für den Transport als Gefahrgut spielt der Brandversuch eine besondere Rolle. Die Reaktionen bei Brandversuchen werden für die Gefahreneinschätzung ausgewertet.

Weitere Informationen

Fachgruppe II.3

2009-09-14  

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Dipl.-Ing.
Lutz Kurth
Unter den Eichen 87
12205 Berlin
Telefon:
+49 30 8104-1234
E-Mail:
Lutz.Kurth@bam.de

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