Arbeitsgruppe
Die Arbeitsgruppe nimmt Aufgaben im Rahmen des Sprengstoffgesetzes (SprengG) und der Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter wahr. Als eine von 14 in der Europäischen Gemeinschaft benannten Stellen ist die Arbeitsgruppe für die Durchführung des EG-Baumusterprüfverfahrens für Explosivstoffe (CE-Zeichen) zuständig.
BAM Testgelände Technische Sicherheit in Horstwalde, südlich von Berlin.
Im Rahmen der EG-Baumusterprüfung werden
die Spreng-, Zünd- und Treibmittel auf sichere Funktion und auf Sicherheit
gegen unzeitige Zündung hin untersucht. Dazu gehören Prüfungen der Spreng- und
Treibmitteleigenschaften bei verschiedenen Umweltbedingungen (extreme
Temperaturen, Druck, Luftfeuchtigkeit), Analytik von explosiven Stoffen und
Prüfung der elektrischen Kennwerte von Zündmitteln und Sprengzubehör. Die
EG-Baumusterprüfbescheinigung hat in der gesamten Europäischen Union
Gültigkeit. Es besteht die Möglichkeit für Versuche eigene Sprengbunker zu
nutzen, in denen ein Äquivalent von bis zu 1 kg TNT ausgelöst werden
kann.
Für Versuche, bei denen eine größere
Explosivstoffmasse zu prüfen ist, steht das BAM Testgelände Technische Sicherheit südlich von Berlin zur
Verfügung.
Weitere Informationen
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Dr. rer. nat.