Fachgruppe II.3
Die Fachgruppe nimmt die Aufgaben der BAM als benannte Stelle für die Durchführung des EU-Konformitätsverfahrens für Explosivstoffe und Pyrotechnik wahr. Darüber hinaus führt die Fachgruppe die Aufgaben der BAM als Zulassungsbehörde für weitere pyrotechnische Gegenstände und Sprengzubehör nach dem Sprengstoffgesetz aus. Zum Aufgabenbereich zählt ferner die Zulassung von pyrotechnischer Munition nach dem Beschussgesetz und die Genehmigung von Verbringensvorgängen für Explosivstoffe. Die Fachgruppe prüft, untersucht, klassifiziert und begutachtet Explosivstoffe, Gegenstände mit Explosivstoff und Pyrotechnik. Sie beurteilt Verfahren und Anlagen zu deren Herstellung, Be- und Verarbeitung, Beförderung, Lagerung, Verwendung und Entsorgung im Rahmen der einschlägigen Rechtsvorschriften im Auftrag von Behörden, Institutionen und der Industrie.
Die oben genannten Aufgaben sind den Arbeitsgruppen "Spreng- und
Treibmittel" und "Pyrotechnik" zugeordnet. Fragen der
Anlagensicherheit sowie Untersuchungen beim Verdacht, dass Explosivstoffe,
Pyrotechnik und Sprengzubehör mangelhaft sind, werden in der Arbeitsgruppe
"Anlagensicherheit Explosivstoffe" bearbeitet.
Die Arbeitsergebnisse der gesamten Fachgruppe spiegeln sich unter anderem in
den amtlichen Mitteilungen über Zulassungen und Klassifizierungen wieder.
Dr. sc. nat.
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Anlagensicherheit Explosivstoffe