Fachbereich 2.3
Der Fachbereich nimmt die Aufgaben der BAM als benannte Stelle für die Durchführung des EU-Konformitätsverfahrens für Explosivstoffe und Pyrotechnik wahr. Darüber hinaus führt der Fachbereich die Aufgaben der BAM als Zulassungsbehörde für Sprengzubehör nach dem Sprengstoffgesetz aus. Zum Aufgabenbereich zählt ferner die Zulassung von pyrotechnischer Munition nach dem Beschussgesetz und die Genehmigung von Verbringensvorgängen für Explosivstoffe. Der Fachbereich prüft, untersucht, klassifiziert und begutachtet Explosivstoffe, Gegenstände mit Explosivstoff und Pyrotechnik. Er beurteilt Verfahren und Anlagen zu deren Herstellung, Be- und Verarbeitung, Beförderung, Lagerung, Verwendung und Entsorgung im Rahmen der einschlägigen Rechtsvorschriften im Auftrag von Behörden, Institutionen und der Industrie.
Die oben genannten Aufgaben sind den Arbeitsgebieten "Spreng- und
Treibmittel" und "Pyrotechnik" zugeordnet. Fragen der
Anlagensicherheit sowie Untersuchungen beim Verdacht, dass Explosivstoffe,
Pyrotechnik und Sprengzubehör mangelhaft sind, werden im Arbeitsgebiet
"Anlagensicherheit Explosivstoffe" bearbeitet.
Die Arbeitsergebnisse des gesamten Fachbereichs spiegeln sich unter anderem in
den amtlichen Mitteilungen über Zulassungen und Klassifizierungen wieder.
Fachbereich 2.3
Dr. sc. nat.
Sekretariat
Telefon:
+49 30 8104-1239
Telefax:
+49 30 8104-1237