Arbeitsgruppe
LKW mit Gefahrgutkennzeichnung
Stoffe und Güter des Handels müssen im Hinblick auf ihre Gefährdung für die Öffentlichkeit eingestuft werden.
Die Arbeitsgruppe nimmt die gefahrgutrechtliche Klassifizierung von Gütern entweder auf Grund ermittelter physikalisch-chemischer Kenndaten (Laborprüfung) oder auf Grund der Rechtsnormen vor. Hierbei werden auch die Gefährlichkeitsmerkmale (Haupt- und Nebengefahren, Verpackungsgruppen) zugeordnet. Danach werden zusätzliche Rechtsanforderungen für die Beförderung gefährlicher Güter wie Zuordnung zu Umschließungen, Mengenbegrenzungen der Güter und Kennzeichnungen der Transporteinheiten festgelegt.
Umschließungsspezifische Beratungen, Prüfungen und Zulassungen im Gefahrgutbereich werden von der Abteilung 3 der BAM wahrgenommen.
Die Arbeitsgruppe nimmt hoheitliche Aufgaben im Rahmen des Gefahrgutrechts und des Gefahrstoffrechts mit folgenden Schwerpunkten wahr:
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Dipl.-Chem.