Arbeitsgruppe
Flammendurchschlagsicherungen, die in
explosionsgefährdeten Bereichen zur Verhinderung der Übertragung von
Explosionen eingesetzt werden, müssen als autonome Schutzsysteme einem
Konformitätsbewertungsverfahren gemäß der Richtlinie 94/9/EG unterzogen werden.
Die erfolgreiche Konformitätsbewertung dokumentiert sich in der
Konformitätserklärung des Herstellers sowie im Anbringen des CE-Zeichens auf
dem Gerät.
Folgende Konformitätsbewertungsverfahren
sind in der Richtlinie 94/9/EG für autonome Schutzsysteme
vorgesehen:
Die BAM als benannte Stelle (Kenn-Nr. 0589) nach EG-Richtlinie 94/9/EG führt für Flammendurchschlagsicherungen die notwendigen Prüfungen und Zertifizierungen für die EG-Einzelprüfung und die EG-Baumusterprüfung und auch die Bewertung des Qualitätssicherungssystems Produktion durch.
Grundlage für die Prüfungen ist derzeit
die DIN EN 12874 "Flammendurchschlagsicherungen - Leistungsanforderungen,
Prüfverfahren und Einsatzgrenzen" (04/2001).
Es werden die folgenden Prüfungen durchgeführt:
Voraussichtlich ab Herbst 2010 wird diese Norm durch die DIN EN ISO 16852 „Flammendurchschlagsicherungen – Leistungsanforderungen, Prüfverfahren und Einsatzgrenzen“ abgelöst.
Hinweis:
Das Qualitätssicherungssystem Produktion soll sicherstellen, dass die produzierten Geräte mit der in der EG-Baumusterprüfbescheinigung beschriebenen Bauart übereinstimmen und die für sie geltenden Anforderungen der Richtlinie 94/9/EG erfüllen.
Die Bewertung des Qualitätssicherungssystems erfolgt im Rahmen eines Produktionsstättenaudits durch einen System- und einen Fachbegutachter der BAM unter Zugrundelegung der ISO 9002 sowie der Forderungsliste der europäischen benannten Stellen vom September 1997 entsprechend Anhang IV der Richtlinie. Als Ergebnis des Audits wird ein Bericht erstellt sowie eine "Mitteilung über die Anerkennung der Qualitätssicherung Produktion". Die Gültigkeit dieser Mitteilung beträgt 3 Jahre.
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Dr.-Ing.