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Bundesadler



Arbeitsgruppe

Explosionsschutz und Risikobewertung

Arbeitsschwerpunkte

Flammendurchschlagsicherungen

Flammendurchschlagsicherungen, die in explosionsgefährdeten Bereichen zur Verhinderung der Übertragung von Explosionen eingesetzt werden, müssen als autonome Schutzsysteme einem Konformitätsbewertungsverfahren gemäß der Richtlinie 94/9/EG unterzogen werden. Die erfolgreiche Konformitätsbewertung dokumentiert sich in der Konformitätserklärung des Herstellers sowie im Anbringen des CE-Zeichens auf dem Gerät.
Folgende Konformitätsbewertungsverfahren sind in der Richtlinie 94/9/EG für autonome Schutzsysteme vorgesehen:

Die BAM als benannte Stelle (Kenn-Nr. 0589) nach EG-Richtlinie 94/9/EG führt für Flammendurchschlagsicherungen die notwendigen Prüfungen und Zertifizierungen für die EG-Einzelprüfung und die EG-Baumusterprüfung und auch die Bewertung des Qualitätssicherungssystems Produktion durch.


Grundlage für die Prüfungen ist derzeit die DIN EN 12874 "Flammendurchschlagsicherungen - Leistungsanforderungen, Prüfverfahren und Einsatzgrenzen" (04/2001).

Es werden die folgenden Prüfungen durchgeführt:


Voraussichtlich ab Herbst 2010 wird diese Norm durch die DIN EN ISO 16852 „Flammendurchschlagsicherungen – Leistungsanforderungen, Prüfverfahren und Einsatzgrenzen“ abgelöst.

Hinweis:

Auswirkungen der Ablösung der EN 12874 durch die EN ISO 16852 als harmonisierte Norm unter der Richtlinie 94/9/EG auf die von BAM und PTB ausgestellten EG-Baumusterprüfbescheinigungen ; Stand: Juli 2010

 

Bewertung des Qualitätssicherungssystems Produktion

Das Qualitätssicherungssystem Produktion soll sicherstellen, dass die produzierten Geräte mit der in der EG-Baumusterprüfbescheinigung beschriebenen Bauart übereinstimmen und die für sie geltenden Anforderungen der Richtlinie 94/9/EG erfüllen.

Die Bewertung des Qualitätssicherungssystems erfolgt im Rahmen eines Produktionsstättenaudits durch einen System- und einen Fachbegutachter der BAM unter Zugrundelegung der ISO 9002 sowie der Forderungsliste der europäischen benannten Stellen vom September 1997 entsprechend Anhang IV der Richtlinie. Als Ergebnis des Audits wird ein Bericht erstellt sowie eine "Mitteilung über die Anerkennung der Qualitätssicherung Produktion". Die Gültigkeit dieser Mitteilung beträgt 3 Jahre.

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2010-07-21  

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Dr.-Ing.
Rainer Grätz
Unter den Eichen 87
12205 Berlin
Telefon:
+49 30 8104-3488
E-Mail:
Rainer.Graetz@bam.de

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