Pressemitteilung Nr. 15 vom 21. Dezember 2011
Wir weisen daraufhin, dass CE-gekennzeichnete Feuerwerkskörper der Kategorie F2 mit nicht erlaubten Anzündmitteln (z.B. gedeckter Stoppine) im Handel erhältlich sein können. Dies betrifft insbesondere Feuerwerksbatterien und Feuerwerkskombinationen. Gemäß den Anforderungen nach DIN EN 15947-5:2010 Kapitel 6.2 dürfen Feuerwerkskörper keine spontan abbrennenden gedeckten Anzündschnüre nach außen führen. Wenn diese Gegenstände angezündet werden, muss mit direktem Durchzünden der Anzündung und praktisch sofortigem Start der Funktion gerechnet werden. Der Schutzabstand von 8 m für Feuerwerkskörper der Kategorie F2 kann dann nicht mehr eingehalten werden. In diesem Zusammenhang ist ferner darauf hinzuweisen, dass der Umgang mit Stoppine eine behördliche Erlaubnis voraussetzt. Diese liegt in der Regel bei den Verwendern von Silvesterfeuerwerk nicht vor.
Kontakt:
Dipl.-Ing. Lutz Kurth
Arbeitsgruppe Pyrotechnik
Fachgruppe 2.3 Explosivstoffe
Telefon: +49 30 8104-1234
E-Mail: lutz.kurth@bam.de
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