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Bundesadler



Ausschreibungen des Einkaufs

Allgemeine Verfahrensweisen und Hinweise

Alle aktuellen Veröffentlichungstexte und einzelne Leistungsbeschreibungen werden für Sie auf dieser Seite bereitgehalten.

Die Veröffentlichungstexte können Sie als PDF-Dokumente durch anklicken der Kennziffern herunterladen.

Die Verdingungsunterlagen für Ausschreibungen, die mit "eVergabe" gekennzeichnet sind, können auf der Webseite www.evergabe-online.de unter Einhaltung der eVergabe-Vorgaben elektronisch angefordert werden. Ihr Angebot können Sie ebenfalls elektronisch einreichen.

Nähere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten der e-Vergabe.

Sie haben die Möglichkeit, die kompletten Verdingungsunterlagen online anzufordern, indem Sie auf der Seite "Aktuelle Ausschreibungen" auf "Verdingungsunterlagen anfordern" klicken, das Anforderungsformular ausfüllen und absenden. Sie können die Verdingungsunterlagen auch unter der Fax-Nummer + 49 30 8104-2147 anfordern.

Bitte beachten Sie, dass die Kennziffer der anzufordernden Ausschreibung unbedingt angegeben werden muss.

Die BAM als öffentlicher Auftraggeber

Die Beschaffungsstelle der BAM ist dafür zuständig, die für die Erfüllung der Aufgaben der BAM benötigten Waren und Dienstleistungen einzukaufen. Bei der BAM handelt es sich um eine nicht rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts im Geltungsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit. Aus diesem Grund wird die BAM bei der Durchführung ihrer Einkäufe als öffentlicher Auftraggeber nach § 98 des Gesetztes gegen Wettbewerbsbeschränkungen tätig. Dies hat zur Folge, dass die Beschaffungsstelle an die Vorschriften des öffentlichen Vergaberechts gebunden ist. Insbesondere kommen die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL Teil A und B), die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB Teil A und B) sowie die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) in ihrer jeweils geltenden Fassung zur Anwendung.

Vergabeverfahren

Ausschreibungen nach diesen Regeln gewährleisten durch weitestgehend transparente und förmliche Vergabeverfahren einen größtmöglichen Wettbewerb und eine Gleichbehandlung aller Anbieter.

Publikationsorgane

Um alle öffentlichen Ausschreibungen einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen und somit möglichst vielen interessierten Bewerbern eine Teilnahme an Ausschreibungsverfahren zu ermöglichen, werden sie in speziellen Publikationsorganen bekanntgegeben (u.a. e-Vergabe, bund.de)

Rechtsgrundlagen

Die Beschaffungsstelle der BAM führt ihre Einkaufstätigkeit auf der Basis des Vergaberechts durch, das in der Bundesrepublik nicht in einem einheitlichen Gesetz geregelt ist, sondern sich aus einer Reihe von nationalen und europäischen Rechtsgrundlagen zusammensetzt.

Common Procurement Vocabulary (CPV)

Es gibt ein gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge

(Common Procurement Vocabulary - CPV), um eine europaweite Standardisierung der Beschreibungen der Auftragsgegenstände zu erreichen und damit dem Bieter eine effektive Ausschreibungsrecherche zu ermöglichen.

Jedem Ausschreibungsgegenstand ist dabei eine bestimmte Codenummer zugeordnet. Auch die Beschaffungsstelle der BAM ist gehalten, bei ihren Bekanntmachungen zur Beschreibung der Auftragsgegenstände die Codierungen des CPV mit anzugeben.

Ausschreibungen des Einkaufs

2010-09-02  

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Ansprechpartner


Veli Bingöl
Unter den Eichen 87
12205 Berlin
Telefon:
+49 30 8104-2277
E-Mail:
Veli.Bingoel@bam.de

Robert Wischnewski
Unter den Eichen 87
12205 Berlin
Telefon:
+49 30 8104-2375
E-Mail:
Robert.Wischnewski@bam.de

 

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