31.03.2020
Discarding waste in medical waste bin

Quelle: PhotoAlto/Michele Constantini/PhotoAlto Agency RF Collections/Getty Images

Die BAM hatte am 19.03.2020 die Allgemeinverfügung der Beförderung von medizinischen Abfällen, von denen bekannt oder anzunehmen ist, dass sie mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2/COVID-19) kontaminiert sind, veröffentlicht. Das Dokument wurde nunmehr aktualisiert (Rev. 1 vom 31.03.2020).

Die Allgemeinverfügung betrifft die Beförderung in Fahrzeugen oder Containern und regelt, wie entsprechend kontaminierte medizinische Abfälle zu befördern sind. Sie beinhaltet unter anderem die Beförderung von Gegenständen, die aufgrund ihrer Größe nicht in Säcken verpackt werden können.

Die Allgemeinverfügung ermöglicht den sicheren Transport großer Mengen medizinischer Abfälle. Sie soll den Krankenhäusern die Entsorgung erleichtern, da mit größeren Mengen medizinischen Abfalls gerechnet wird.

Die BAM-Allgemeinverfügung Nr. D/BAM/ADR/Az. 3.2/01 2020 (Rev. 1 vom 31.03.2020) finden Sie zum Download auf dem Portal Technische Sicherheit (TES)

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) nimmt darauf in seinem Beitrag "#Covid-19 Beförderung gefährlicher Güter" Bezug.